Darf ich eine Kreidler K51 mit Am fahren?

1 Antwort

Eigentlich wurde ja für diese Fahrzeuge die Klasse der offenen Kleinkrafträder geschaffen worden, für welche die neu definierte FS Klasse 4 erforderlich war. Der 4er war im PKW-Führerschein enthalten, allerdings nur bei einem Erwerb vor dem 01.04.1980. Damit fällt die K51 im Prinzip raus. Die Frage, ob so ein Fahrzeug heute auch mit Versicherungskennzeichen statt mit amtlichem Kennzeichen gefahren werden könnte, kann ich nicht beantworten. Immerhin gibt es die Sonderregelung für DDR-Mopeds und Mokicks bis 60 km/h. Wende Dich doch mal an einen Kreidler-Club und frage nach deren Erfahrungen. Davon gibt es ja einige im Netz.


123Ron 
Beitragsersteller
 26.09.2019, 22:45

Danke das werde ich machen, aber da es sowiso ein sehr seltenes Modell ist, währe es eh nur pures Glück eine davon zu bekommen 😅

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