Darf ich die Duschabtrennung aus der Mietwohnung entfernen?
Die Duschabtrennung ist mind. 40 Jahre alt... Darf man sie entfernen und wenn ja, muss man diese selbst ersetzen?
5 Antworten
Das kommt darauf an ob die Abtrennung mitvermietet ist.
Dann muß der Vermieter nachweisen das der Vormieter das Teil dem jetzigen Mieter verkauft oder geschenkt. Kann er das nicht gehört es zur dem Vermieter, sprich zur Mietsache.
Das solltest schriftlich einreichen. Kannst dazu schreiben das sie defekt ist und beim duschen Wasser austritt. Aber wichtiger wäre es den überlauf an der Wanne zu reparieren da Wasser beim duschen unter die Wanne läuft und sich dann im estrich verteilt. Folgeschädenwie nasse Wände, Decken(nach unten zum Nachbar) und Schimmel sind so nicht zu vermeiden . Wichtig ist das schriftlich zu machen. Keine Ahnung wie dein Verhältnis zwischen euch ist. Dann kann er ja eine neue Wanne eventuell einbauen
Melde den Schaden dem Vermieter.
Der ist für Instandhaltung/-setzung und ggf. Ersatz zuständig und muß auch die Kosten tragen, sofern Du den Schaden nicht selbst verschuldet hast.
wenn Du sie beschädigt hast, musst Du sie natürlich ersetzen.
Für mich spricht da nichts gegen, die sieht sehr hässlich aus. Aber am besten fragst du einfach mal den Vermieter. Falls du sowie ein neuen kaufen willst, würde ich den ohne zu fragen einfach auswechseln.
Wenn Sie bei Mietbeginn vorhanden war ist sie mit vermietet.