Rheinland-Pfalz, begleitetes Fahren, 18.Geburtstag, richtigen führerschein beantragen
Wie sieht das mit dem Führerschein beantragen in Rheinland-Pfalz aus wenn man begleitetes Fahren gemacht hat und dann bald 18 wird und nun den richtigen Führerschein beantragen möchte? We lange dauert das ungefähr? Kann man auch nach dem 18. geburtstag selbst hinfahren (also zum TÜV) und den richtigen führerschein beantragen bzw abholen? Aber DARF man denn überhaupt mit dem "alten" führerschein noch eine begrenzte zeit oder so fahren bevor man den anderen hat oder muss man das alles vorm 18. erledigen und das dann eben mit den Eltern weil man ja nicht alleine auto fahren darf? Danke :)
4 Antworten
- Den Führerschein hast du beantragt, das Kärtchen wird zu einem 18. Geburtstag ausgestellt. Du brauchst den nicht mehr extra zu beantragen.
- Ab dem 18. Geburtstag kannst du bei der Führerscheinstelle deinen Kartenführerschein abholen.
- Die Bescheinigung für BF17 wird noch 3 Monate lang als Nachweis für die Fahrerlaubnis akzeptiert (in Deutschland!)
- Du hast ja eine vollwertige Fahrerlaubnis. Diese hat lediglich die Auflage, dass bis zum 18. Geburtstag im PKW eine Begleitperson dabei sein muß. Sobald du 18 bist, darfst du auch allein fahren. Mit Roller usw (Klassen M,L,S sind ja eingeschlossen) darfst du auch mit BF17 schon allein fahren.
- Wenn du nach dem 18. Geburtstag in den ersten 3 Monaten noch mit der BF17-Bescheinigung fährst, dann darfst du nicht ins Ausland. Du hast zwar die vollwertige Klasse B, aber als Nachweis der Fahrerlaubnis wird dort nur das Kärtchen nicht aber die Bescheinigung von BF17 akzeptiert
Ganz sicher dass ich den Führerschein nicht mehr extra beantragen muss? Also das Führerscheinkärtchen... Weil ich glaub net dass der TÜV das von alleine gebacken kriegt wenn ich da nicht vorher anrufe oder so
(Klassen M,L,S sind ja eingeschlossen)
Klasse M und S gibt es schon über 1 Jahr nicht mehr, jetzt AM.
Wenn du 18 Jahre alt bist kannst du dir deine B Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle abholen. Ohne Begleitperson Auto fahren darfst du erst wenn du deinen B Führerschein in der Hand hälts sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit. da die BF17 Bescheinigung automatisch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit verliert. aus http://www.fahrlehrerverband-bw.de/03-Infos-FSchueler/FS-17.htm
Ohne Begleitperson Auto fahren darfst du erst wenn du deinen B Führerschein in der Hand hälts sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Sobald man das 18.Lebensjahr vollendet entfällt die Auflage zu BF17, und dann darf man auch mit der Prüfbescheinigung 3 Monate lang allein fahren.
Postet nen korrekten Link macht aber folgende falsche Aussage:
Ohne Begleitperson Auto fahren darfst du erst wenn du deinen B Führerschein in der Hand hälts sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit.
Obwohl unter "seinem" Link unter Punkt 4.5 das genaue Gegenteil steht...
Wenn Du am begleiteten fahren teilnimmst, musst du bei Vollendung des 17. Lebensjahr deinen Führerschein nicht beantragen. Dieser wird Automatisch zugestellt wenn Du 18 bist. Das liegt daran, weil du den Führerschein mit deiner Anmeldung beim Straßenverkehrsamt schon beantragt hast.
Wieso willst du beim TÜV nen Führerschein beantragen? :D was hat denn der TÜV damit zu tun? :O
in Österreich wird die BF17 - Bescheinigung anerkannt.
wenn du schon vorher ins ausland mit einem Fahrzeug der Klasse AM oder L fahren willst, muss man den Kartenführerschein für diese beiden klassen auch schon mit beantragen.