Darf ich das?

7 Antworten

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Okay.. Wenn ein fremdes Fahrrad auf Deinem Grundstück steht, darfst Du es dann einfach nehmen oder gehört es immernoch jemandem?

Oder andersum: Wenn Dein Fahrrad auf einem fremden Grundstück steht, ist es dann noch Deins?


Marie775 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 08:52

Nein darf man nicht das ist mir logisch aber dieser Pfahl liegt (so wie er aus sieht) schon länger dort, deswegen dachte ich so.

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verreisterNutzer  15.04.2021, 09:10
@Marie775

in zivilisierten Staaten gehört alles irgendjemandem, selbst der Fisch im öffentlichen Badesee gehört jemandem. Ihn abzufischen, oder einfach mitzunehmen ist Wilddieberei. Gleiches gilt für ein angefahrenes Reh oder Fasan, das an der Straße liegt. Wobei Du dann noch erklären könntest, das du das Tier nur wiederaufpäppeln und anschließend wieder auswildern wolltest. Trotzdem muss das Forstamt informiert werden.

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Es kommt immer darauf an, auf wessen Grund und Boden sich das Teil befindet, was Du mitnehmen willst um der Umwelt zu helfen.

Auf fremden Grund und Boden hast Du nur zu schauen, darfst aber nichts mitnehmen.

Auch, wenn Du im Wald niemanden siehst, und so ein Teil evtl. da rumliegt, darfst Du es nicht mitnehmen, egal aus welchem Grunde. Der Wald gehört jemand, entweder der Gemeinde oder einem Großgrundbesitzer.

Vielleicht bekommst Du es geschenkt, wenn Du beim Besitzer nachfragst und ihm Deine Gründe nennst. Aber so wie hier gemeint, ist es Diebstahl.

Auch Müll hat einen Eigentümer!

Wenn offensichtlich ist wem die Sache gehört, muss diese dem Eigentümer zurück gegeben werden. So die Rechtslage.

Fährst du mit dem Teil zur Autobahnmeisterei oder dem zuständigen Amt und fragst ob du den Pfahl für deinen Party-Keller haben kannst kann man hier auf das Eigentum am Fund-Stück auf dich übertragen (Schenkung).

In der Praxis ist man allerdings froh, wenn sich jemand um den Müll kümmert. Verbaut werden die Teile auch kein zweites Mal.

Diebstahl:

Der Wald gehört in der Regel zu den Liegenschaften des Forstamt sofern nicht privat bewirtschaftet, also in der Regel der Allgemeinheit.

Der Leitpfahl gehört dem Betreiber der Straße (Bund, Bundesland, Landkreis, Kommune, selten privat), also ebenfalls höchstwahrscheinlich öffentliches Eigentum.

Einem Anderem, in diesem Fall wahrscheinlich der Allgemeinheit, etwas wegzunehmen ist Diebstahl.

Fundsachen müsssen der örtlichen Fundstelle gemeldet werden, sonst ist es Diebstahl. So ein Pfahl ist ganz offensichtlich kein Plastikmüll


Marie775 
Beitragsersteller
 15.04.2021, 08:51

Also ich würde fast sagen dieser Pfahl besteht aus hartplastik aber da bin ich mir auch nicht sicher. Eine örtliche Fundstelle haben wir bestimmt weiß aber nicht wo 🤔

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Halbammi  15.04.2021, 08:51
@Marie775

Das Bürgerbüro im kommunalen Rathaus wird dir weiterhelfen

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