Darf ich bei der Bahn mit einem Ticket der 2. Klase in die 1. Klasse?
Ich meine damit den Gang zwischen zwei Wagen der 1. Klasse. Hatte gerade eine Diskussion mit einem Fahrkartenkontrolleur. Er meinte der gang zwischen den beidem Wagen gehöre zur ersten Klasse und wäre mit meinem Ticket nicht zugelassen. Finde das aber Quatsch, der Gang ist schließlich überall derselbe.
Weiß es zufällig jemand?
4 Antworten
Eigentlich nein, wird aber oft toleriert. Zur 1. Klasse gehört auch die benachbarte Plattform.
Der gesamte Bereich (Sitz- und Stehbereich), der als 1. Klasse gekennzeichnet ist, gehört auch zur 1. Klasse.
Auch in der 1. Klasse gibt es Sitz- und Stehplätze. Auch in der 1. Klasse hat man übrigens keinen Anspruch auf einen Sitzplatz, wenn keiner mehr frei ist.
Stehen geht bestimmt, war bei mir damals im IR kein Problem. Sitz nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Zug Personal.
Nein...2. Klasse ist 2. Klasse und nicht 1. Klasse.
Man kann zwar durch die 1. Klasse in die 2. gehen, aber sich dort aufhalten ist nicht erlaubt.
Wer zweite Klasse gebucht hat, darf sich auch nur in der zweiten Klasse aufhalten. Dabei ist es unerheblich, ob man in der ersten Klasse sitzt oder steht. Auch die Bereiche zwischen den Abteilen und vor den Toiletten zählen dazu.
Geregelt wird dies in der Eisenbahn-Verkehrsordnung Paragraf 13 und die gilt für alle Eisenbahnen in Deutschland. Wenn die erste Wagenklasse nicht aufgrund besonderer Umstände durch das Zugpersonal ausnahmsweise freigegeben wurde, darf man nicht mit einer Zweite-Klasse-Fahrkarte in die erste Klasse
Ich habe den Gesetzestext gelesen und darin ist meiner Ansicht nach nicht geregelt, was genau alles zur 1. Klasse gehört. Außerdem handelt es sich bei deiner Quelle um Bild, welche nicht gerade seriös ist. Da steht beispielsweise auch drin, dass man wenn man unzulässig in der 1. Klasse ist, man keinen gültigen Fahrschein hat und Strafe zahlen muss. Das ist falsch.
Wer sich ohne Zustimmung des Zugpersonals oder ohne ein Klassen-Übergang-Ticket in die 1. Klasse setzt, riskiert ein Bußgeld zu erhalten, so die Reisereporter-Warnung. Das Klassenwechsel-Ticket wäre nur bei Flexpreis-Fahrkarten möglich und man müsse die Differenz zwischen dem Normalpreis der 1. und 2. Klasse zahlen, heißt es weiter.
...Die Antwort ist simpel: nein. Mit einem Ticket für die 2. Klasse darf sich kein Reisender eigenständig in die 1. Klasse setzen und sich auch nicht in dieser aufhalten. Das teilte die Deutsche Bahn offiziell mit. Wer es doch tut, muss mit einem Bußgeld rechnen. Es geht dann also um den Vorwurf der Erschleichung einer Beförderungsleistung. Oder umgangssprachlich ums Schwarzfahren.
okay man kann rein theoretisch ein kleines Bußgeldchen bekommen. Man hat aber trotzdem einem gültigen Fahrschein, also ist die Strafe deutlich milder, anders als im Artikel der Bild suggeriert wird.
- Buchen Sie vor und während der Reise, bis 10 Minuten nach Abfahrt
- Gilt in Kombination mit einem berechtigten Ticket der 2. Klasse (Flexpreis, Flexpreis Business) oder mit einer BahnCard 100 2. Klasse
https://www.bahn.de/faq/kann-ich-mein-ticket-von-der-2-klasse-auf-die-1-klasse-upgraden
Sehe ich nicht so. Zwischen den Abteilen ist "Niemandsland". Da würde ich schon eher bezweifeln, ob man durch die Erste-Klasse-Abteile gehen sollte.
Ob du das so siehst ist unerheblich ... und doch, man darf durch das 1. Abteil durchgehen, sich aber dort nicht aufhalten- auch nicht auf dem Gang zwischen den Abteilen.
Ich weiß nicht, ob ich die Frage missverständlich formuliert habe. Ich meine nicht den Gang in einem Wagen der ersten Klasse, sondern den Gang zwischen zwei Wägen der ersten Klasse, also wenn man sich beispielsweise an die Tür setzt