Bf 17 aber schon 18 geworden, darf ich fahren?

5 Antworten

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Die anderen haben ja schon ausführlich beschrieben, dass BF17 auch ab dem 18. Geburtstag noch drei Monate lang zum Alleinfahren berechtigt, dass man evtl einen vorläufigen Führerschein ausgestellt bekommt .....
Du musst nur auf eines achten!!
Wenn dir der Prüfer den BF17-Schein übergibt, dann ist das OK. Du meldest dich dann irgendwann bei der Führerscheinstelle, damit die den Kartenführerschein anfordern und dir evtl einen vorläugigen ausstellen.
Übergibt dir der Prüfer jedoch nur eine Bescheinigung über die bestandene Prüfung, dann ist das KEINE Berechtigung zum Fahren, du hast damit noch keine Fahrerlaubnis. Mit dieser Bescheinigung musst du dir deine Fahrerlaubnis erst bei der Führerscheinstelle abholen, sei es als BF17oder als vorläufiger Führerschein.
Das hat dem einen oder anderen nämlich schon das Genick gebrochen, dass er mit der Prüfungsbestätigunglosgefahren ist - und dann deine Strafe erhielt und um einiges länger auf seine Fahrerlaubnis warten musste.

Ich habe damals nicht mehr den BF17 Schein bekommen (Ich wurde am Tag der Prüfung 18), ob wohl ich ihn beantragt habe. Du bekommst eine vorläufige Fahrerlaubnis ausgestellt, bis der richtige Schein fertig ist.

Quelle: Eigene Erfahrung.


Youngdriver 
Beitragsersteller
 19.05.2013, 12:09

Also musstest du nichtmehr umschreiben ?

verreisterNutzer  19.05.2013, 12:24
@Youngdriver

Bei mir war das so.

Habe den Führerschein mit Anfang 17 beantragt (BF 17)

Die Mitarbeiterin meiner Gemeinde empfahl mir damals, wenn ich merke, dass ich BF17 nicht mehr schaffe, kurz anzurufen, damit ich bescheid geben kann, dass sie den richtigen Schein fertigen lassen kann. Das habe ich jedoch nicht gemacht. Dann habe ich den Führerschein an meinem 18. Geburtstag bestanden, bin aufs Amt und dann hat die freundliche Dame mir einen vorläufigen Führerschein ausgestellt. Kein BF17 Schein. Mit diesem Schein durfte ich 6 Monate lang fahren aber nur in Deutschland. Nach drei Wochen erhielt ich einen Anruf, dass mein richtiger Schein fertig war. Daraufhin bin ich wieder auf die Gemeinde gegangen und habe den vorläufigen gegen meinen richtigen Schein getauscht.

Da es bei dir wohl jetzt nichts mehr bringt vorher anzurufen, wirst du wohl auch den vorläufigen Schein bekommen, den ich bekommen habe. Denn in der Regel dauert es 3-8 Wochen, bis der Schein aus der Bundesdruckerei kommt.

Warum machst du nicht, was dein Fahrlehrer sagt?


Youngdriver 
Beitragsersteller
 19.05.2013, 11:39

Mache ich doch, ich will wissen ob ich alleine zur Zulassungsstelle fahren darf :)

Es ist erst Mal vollkommen egal, welchen Wisch Dir der Prüfer nach bestanderer Prüfung in die Hand drückt.

Wenn irgendjemand in der FsSt aufgepaßt hat, bekommst Du gleich den richtigen Führerschein.

Falls nicht, gibt's entweder den BF17 oder eine vorläufige Fahrerlaubnis.

Zusammen mit einem Ausweis (Perso, Reisepass) darfst Du auch mit den beiden letztgenannten Papieren ab 18 allein fahren. Der BF17 gilt bis 18 Jahre + 3 Monate, die vorläufige Fahrerlaubnis 6 Monate ab Ausstellung.


Youngdriver 
Beitragsersteller
 19.05.2013, 13:03

Super dann muss ich mir keine Sorgen machen, wenn ich alleine fahre :)

Hallo Youngdriver

du darfst alleine fahren, aber nur in Deutschland.

außerdem sind es 3 Monate die du Zeit hast den Wisch umzutauschen.