Darf ich als einzige PFK für 60 Bewohner da sein?

2 Antworten

Das ist leider nicht so richtig geregelt. Laut den alten Gesetzen muss es im Pflegeheim eine 50% Fachkraftquote geben. Dies wurde aber inzwischen geändert und in vielen Fällen braucht es nur noch eine 40% Fachkraftquote. Ob es kommunal schon umgesetzt wird muss allerdings bei der regionalen Heimaufsicht geklärt sein.

Eigentlich sollte auf jeder Etage eine Fachkraft sein. Bei Personalausfällen sieht es leider oft anders aus. Finde allerdings, dass es gefährliche Pflege ist, einen neuen Mitarbeiter als einzige Fachkraft im Haus einzusetzen. Mal abgesehen davon hat es auch nichts mit Mitarbeiterbindung zu tun. Dadurch laufen Mitarbeiter schnell weg.

An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall eine Überlastungsanzeige schreiben. Vor allem um dich rechtlich abzusichern.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Pflegefachkraft

Hey, in Deutschland ist die Personalbesetzung in der Pflege gesetzlich geregelt. Die genauen Vorgaben findest du in der Pflegepersonalverordnung (PpV). 🇩🇪

Laut PpV darf eine examinierte Pflegefachkraft (PFK) im Spätdienst mit drei Pflegehilfern maximal für 20 Bewohner zuständig sein. Bei dir sind es aber 60 Bewohner auf 3 Etagen, was bedeutet, dass die Personalbesetzung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. 😱

Du hast also das Recht, die Übernahme der Verantwortung für 60 Bewohner im Spätdienst zu verweigern. 💪

Dabei solltest du folgende Schritte beachten:

* Informiere deine Vorgesetzten: Sag deiner direkten Vorgesetzten oder der Pflegedienstleitung schriftlich, dass du die Übernahme der Verantwortung für 60 Bewohner im Spätdienst aus Gründen des Personalschlüssels nicht übernehmen kannst. 📝

Es ist wichtig, dass du deine Rechte kennst und diese auch wahrnimmst. 💪


Lululicous 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:49

Und wann wäre das zugelassen? Sprich wer müsste noch im Dienst sein, damit ich als einzige PFK da sein kann? Ich hab jetzt schon Bammel vor dem Dienst und finde es für die Bewohner dort einfach unverantwortlich…

0
odderanders  05.07.2024, 17:09
@Lululicous

Es müssten laut Vorgaben 2 examinierte Pflegefachkräfte mit dir im Dienst sein. Dass du Bammel vor dem Dienst hast, kann ich mir gut vorstellen, und ich finde es, gelinde gesagt, eine Sauerei, was da auf Kosten der Heimbewohner und Arbeitskräfte gemauschelt wird.

1
Lululicous 
Beitragsersteller
 05.07.2024, 11:51

Falls du dazu Quellen hast würde ich mich freuen wenn du mir die zukommen lassen könntest, damit ich meiner PDL diesbezüglich auch mal was vorlegen kann und sie mich da nicht auf den Arm nimmt.

0
odderanders  05.07.2024, 17:13
@Lululicous

In Deutschland ist die Personalausstattung in der Pflege gesetzlich geregelt. Die genauen Vorgaben :

* Verweisen Sie auf die PpV: Begründen Sie Ihre Entscheidung mit der Pflegepersonalverordnung und führen Sie die relevanten Paragrafen an.

* Bieten Sie eine Lösung an: Schlagen Sie eine alternative Lösung vor, z. B. die Aufteilung der Bewohner auf mehrere Pflegekräfte oder die Hinzuziehung weiterer Pflegehilfen.

* Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie Kopien aller Schriftstücke und E-Mails auf, die Sie im Zusammenhang mit dieser Angelegenheit versenden oder erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese auch wahrnehmen.

Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie:

* Bei der Gewerkschaft ver.di: https://www.verdi.de/themen/gesundheit/++co++d4b0cb2a-4201-11ea-8b66-525400940f89

* Beim Berufsverband der Deutschen Pflegekräfte (BDP): https://www.dbfk.de/

* Bei der Pflegekammer Ihres Bundeslandes: https://bundespflegekammer.de/

Ich hoffe, diese Informationen helfen Ihnen weiter.

1
Nasty98  05.07.2024, 15:37

Das ist leider falsch. Die PpV findet Anwendung im Krankenhaus. Hier geht es aber um Pflegeheime und da gibt es sowas nicht.

0
odderanders  05.07.2024, 17:51
@Nasty98

Doch gibt es:

Die Pflege-Personalverordnung (HeimPersV) regelt die personellen Anforderungen für Pflegeheime in Deutschland. Sie verpflichtet die Träger von Pflegeheimen, ausreichend qualifiziertes Personal für die Pflege und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner vorzuhalten.

Die wichtigsten Regelungen der HeimPersV sind:

* Fachkraftquote: In der Pflege müssen im Durchschnitt pro 30 Bewohnerinnen und Bewohner mindestens eine Pflegefachkraft eingesetzt werden.

* Nachtdienst: Im Nachtdienst müssen mindestens pro 45 Bewohnerinnen und Bewohner eine Pflegefachkraft und eine weitere geeignete Pflegekraft eingesetzt werden.

* Schlüssel für verschiedene Pflegegrade: Für Bewohnerinnen und Bewohner mit höherem Pflegegrad muss mehr Personal eingesetzt werden als für Bewohnerinnen und Bewohner mit niedrigerem Pflegegrad.

* Qualifikation des Personals: Das Personal in Pflegeheimen muss über die erforderliche fachliche und persönliche Eignung für die von ihnen ausgeübten Tätigkeiten verfügen.

* Fortbildung: Der Träger des Heims ist verpflichtet, dem Leiter des Heims und den Beschäftigten Gelegenheit zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen zu geben.

Die HeimPersV ist seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. Seit dem 1. Juli 2023 gilt die neue Pflegepersonalbemessung (PeBeM), die die HeimPersV ablöst. Die PeBeM ist ein komplexes System, das den individuellen Personalbedarf jeder Pflegeeinrichtung berechnet. Die Umsetzung der PeBeM erfolgt in einem stufenweisen Prozess bis zum Jahr 2025.

Weitere Informationen zur HeimPersV und zur PeBeM finden Sie auf den folgenden Websites:

* https://www.gesetze-im-internet.de/

* https://www.forum-verlag.com/blog-gp/personalbemessung-pflege

* https://www.anbosa.de/

0
Nasty98  05.07.2024, 18:09
@odderanders

Auch das ist leider falsch. Das Heimgesetz in Deutschland unterliegt dem Föderalismus. Die einzelnen Bundesländer machen ihre eigenen Regelungen. Nur in Baden Württemberg gibt es die Regelung der 30 Bewohner pro Fachkraft. Es gibt auch in jedem Bundesland einen anderen Personalschlüssel.

0
odderanders  05.07.2024, 18:19
@Nasty98

Das Heimgesetz ist in Deutschland Ländersache, deswegen hat jedes Bundesland sein eigenes Heimgesetz mit eigenen Regelungen.

Die 30-Bewohner-pro-Fachkraft-Regelung in BaWü ist so ein Beispiel für so eine Ländersache. In anderen Bundesländern kann der Personalschlüssel anders sein.

Und in jedem Bundesland gibt's ne Heimaufsicht, die dafür zuständig ist, dass die jeweiligen Heimgesetze eingehalten werden.

Wo der Ersteller herkommt, weiß ich leider nicht.

0
odderanders  05.07.2024, 18:30
@odderanders

Doch der Ersteller ist aus NRW, ich habe nochmal nachgeschaut.

In Nordrhein-Westfalen gibt es keinen einheitlichen Pflegeschlüssel für Pflegeheime. Stattdessen wird die Personalausstattung über sogenannte Pflegepersonalbemessungshilfen (PBMH) geregelt. Diese PBMH sind in den jeweiligen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI auf Landesebene festgelegt.

Die PBMH geben vor, wie viele Minuten Pflegezeit pro Tag und Bewohner mit einem bestimmten Pflegegrad durchschnittlich veranschlagt werden müssen. Daraus wird dann die notwendige Anzahl an Pflegekräften errechnet.

Die konkreten Vorgaben der PBMH in NRW sind komplex und berücksichtigen verschiedene Faktoren wie den Pflegegrad, die Art der Pflegeleistungen und die Größe der Einrichtung.

Hier einige wichtige Punkte:

* Pflegegrad: Je höher der Pflegegrad, desto mehr Pflegezeit wird benötigt.

* Art der Pflegeleistungen: Grundpflege, Behandlungspflege und aktivierende Pflege werden unterschiedlich gewichtet.

* Größe der Einrichtung: In größeren Einrichtungen können Synergieeffekte genutzt werden, so dass etwas weniger Personal benötigt wird.

Kritik:

Die PBMH werden oft kritisiert, weil sie keine verbindlichen Vorgaben für den Personalschlüssel darstellen. So kann es vorkommen, dass in einigen Pflegeheimen deutlich weniger Pflegekräfte eingesetzt werden, als nach den PBMH erforderlich wäre.

Weitere Informationen:

* https://www.land.nrw/buergerservice/infobereich-alter-und-pflege

* https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegerecht/pflegegrade/

* https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/

0