Darf ich alle 5 Minuten in der Fahrprüfung halten, um mich kurz zu entspannen?

11 Antworten

Wenn du bereits mehrfach durchgefallen bist und/oder wirklich eine riesige Angst vor der nächsten Fahrprüfung hast, dann gibt es viele gute Dinge, die du machen kannst, um diese Angst in den Griff zu bekommen.

Und ja, du kannst den Prüfer, der ja um deine Situation Bescheid weiß, auch bitten, kurz anhalten und durchatmen zu dürfen - natürlich nicht alle 5 Minuten und natürlich nicht auf der Autobahn oder im Stadtverkehr ....

https://mandana-hafezi.de/sos-pruefungsangst/tipps-gegen-die-angst-vor-deiner-praktischen-fuehrerscheinpruefung/

Vielleicht helfen dir die Tipps weiter - alles Gute für die nächste Prüfung.

Eine Freundin von mir hat es erst in der 5. praktischen Prüfung geschafft - seither fährt sie viel Auto und hat bisher weder ein Knöllchen bekommen noch einen Unfall verursacht .... es ist immer nur diese furchtbare Prüfungsangst!

Bei einer Fahrt über die Autobahn ist das kurzfristige Anhalten verboten. In einer Fajrprüfung wirst du mit dem Wunsch mit Sicherheit den Eindruck erzeugen, zum Führen eines Fahrzeigs mental nicht geeignet zu sein.

Du darfst es also, nur bekommst du dann keinen Führerschein.

Nein, darf man nicht. Wenn du es tust, dann wird der Prüfer daraus zurecht schlussfolgern, dass du psychisch dem Stress des Fahrens nicht gewachsen bist. Und ganz ehrlich, ich will niemanden unkontrolliert auf den Straßen herumgurken wissen, der keine 30 Minuten im Verkehr verkraftet.

Machst du das jetzt oder bislang bei deinen Fahrstunden auch so? Du darfst das schon aber dann wäre die Fahrprüfung relativ schnell vorbei und du läufst weiter zu Fuß. Der Fahrprüfer oder die Fahrprüferin hat sicher nichts dagegen, wenn du mal zwischendurch irgendwann eine kurze Pause machst um dich zu sammeln.

So z.B. wie hier schon geschrieben wurde vor dem weiter fahren nach dem Einparken. Aber dann ist auch gut. Eine Ausnahme wäre wenn du merkst das die Sitzeinstellung verbessert werden muss. Aber auch das geht nur einmal. Vielleicht ist Autofahren nicht so deine Sache was keine Schande wäre. Aber wenn es so ist stehe dazu und fertig. Experimente im Straßenverkehr sind nicht angesagt.

Kannst du machen, danach gehts zur MPU.

§18 FeV:

(3) Stellt der Sachverständige oder Prüfer Tatsachen fest, die bei ihm Zweifel über die körperliche oder geistige Eignung des Bewerbers begründen, hat er der Fahrerlaubnisbehörde Mitteilung zu machen und den Bewerber hierüber zu unterrichten.