Darf es in der BRD noch Freikorps geben?

6 Antworten

Ich bezweifle stark dass das so noch möglich ist. Wäre es das hätte man sicherlich schon was davon gehört


Benutzer198 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 20:44

Ich denke, das wäre sehr stark abhängig davon, wie diese agieren dürften. Aber prinzipiell hast du vermutlich recht.

Nein.

Deren Bildung steht explizit unter Strafandrohung.


Benutzer198 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 20:48

Weißt du auch, wo das geregelt ist? Art. 20 GG hab ich eben schon gelesen, aber das Grundgesetz ist ja nicht für die Verteilung von Strafen da. Gibt es dazu also einen Paragraphen im Strafgesetzbuch?

Gemäß Art. 20 GG liegt das Gewaltmonopol beim Staat. In Folge dessen sind derartige Verbände heute nicht möglich.

In der Weimarer Republik wurden die Freikorps vom Staat geduldet, um die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und die Versailler Beschränkungen zu umgehen.


Benutzer198 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 20:47

Vielen Dank für die Antwort.

§ 128 StGBBildung bewaffneter Gruppen

Wer unbefugt eine Gruppe, die über Waffen oder andere gefährliche Werkzeuge verfügt, bildet oder befehligt oder wer sich einer solchen Gruppe anschließt, sie mit Waffen oder Geld versorgt oder sonst unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Somit nein, verboten. Aus gutem Grund.

Bildung bewaffneter Gruppen – Wikipedia

Die Straftat ist ein abstraktes Gefährdungsdelikt, das im Zusammenhang mit Hochverratfriedensgefährdenden Beziehungen, dem besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs, aber auch der Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen gem. § 129 und § 129a StGB eine Rolle spielen kann. Nach herrschender Meinung schützt die Vorschrift das Gewaltmonopol des Staates, den inneren Rechtsfrieden sowie die Wehrhoheit der Bundesrepublik Deutschland

Wegen des Gewaltmonopols des Rechtsstaates spielen allgemeine Rechtfertigungsgründe in der Regel keine Rolle. So lassen sich unter dem Gesichtspunkt eines vermeintlichen Notstandes weder „Selbstverteidigungs-Einheiten“ nationaler, ethnischer oder religiöser Minderheiten noch bewaffnete Bürgerwehren rechtfertigen, die vorgeben, bestimmte Formen der Kriminalität verhindern zu wollen


Benutzer198 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 21:07

Super Zusammenfassung. Vielen Dank.

Der Nachfolger dieser Freikorps dürfte die

https://de.wikipedia.org/wiki/Wehrsportgruppe

sein. Ein Teil dieser Wehrsportgruppen wurde inzwischen aufgrund der Art ihrer Betätigung verboten. In der sogenannten Weimarer Republik war das Primat des Gewaltmonopols des Staates noch nicht so ausgeprägt wie heute. Das private Unternehmen zentrale exekutive Aufgaben übernehmen ohne gesetzlich dazu beauftragt zu werden ist heute ausgeschlossen.