Darf er das iPad einfach zurück verlangen?

Kaswar  02.04.2025, 23:22

warum hat er es gekauft wenn du es ihm dann sowieso zurückzahlen musst?

Mia1854 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 23:24

Weil meine boni dank meinem ex am a****** ist…

6 Antworten

Ich bin zwar kein Jurist, aber wenn der Vertrag auf seinen Namen läuft, dann hat er wohl das recht es von dir zurück zu verlangen. Davon abgesehen gehört das gerät streng genommen noch o2 bis es bezahlt ist.

Du könntest mit seiner Einwilligung und der Zustimmung von o2 den Vertrag aber theoretisch weiterführen oder selbst noch einmal bestellen. Prinzipiell wäre es aber sinnvoll nur das zu kaufen was du dir auch leisten kannst ohne Kredite oder raten.


Mia1854 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 23:57

Ja sehr witzig wer sagt das ich es mir net leisten kann? Wenn du weiter oben richtig liest, ist Dank meinen ex meine boni am a******, und meine OP steht an die Narkose ist fast so teuer wie das iPad, wieso sollte ich mir das iPad net bequem auf Raten holen?

Gib es ihm zurück, aber schau, dass Du die 100 Euro direkt bar bekommst. Nicht morgen, nicht als Überweisung demnächst, nicht in Raten, nicht sonstwann. 

Da er im Vertrag steht und das iPad auch abbezahlt gehört es rechtlich ihm. Ich denke es ist am besten wenn du es ihm zurück gibst und dann deine 100€ bekommst. So werden Zukünfte Streitigkeiten auch vermieden und die Sache ist erledigt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Mia1854 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 23:58

Okay gebe es ihm morgen einfach und hole es mir Dan nächsten Monat selbst

So wie es aussieht wird es nur Ärger geben. Auch, wenn du das IPad behalten möchstest wird er nicht ruhig bleiben. Rechtlich ist es sein Gerät und da kann er es zurückverlangen. Vielleicht ist es dir möglich irgendwo Geld zu leihen damit du es direkt abbezahlen kannst und wenn nicht gebe es ihm zurück und verlange das Geld von ihm zurück.

Denn du hast sonst noch ein anderes Problem: Wenn er es nicht weiter abbezahlt wird O2 das Gerät zurückverlangen und dann wärst du die Dumme, weil du das Gerät hast und es abgeben musst selbst, wenn du ihm die Zahlung in Raten geben würdest und er nicht bezahlen würde hättest du das Problem da es auf seinen Namen läuft und nicht auf deinen.


Mia1854 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 23:58

Ja das stimmt… Danke

Würde gerne wissen wie das rechtlich aussieht

Das erfährst Du von einem Anwalt und nicht auf einer Laienseite.

Gib ihm das Ding zurück und fertig,

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kaufm. Bildung und jahrelange Erfahrung mit Verbrauchern.