Darf er das?

5 Antworten

Nicht einfach so. Auch ein Kind hat ein Recht auf Privatsphäre.

Artikel 16 kinderrechtskonvention

"Schutz der Privatsphäre und Ehre

(1) Kein Kind darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung oder seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden."

https://www.kinder-und-jugendrechte.de/kinderrechte/recht-auf-schutz/artikel-16-schutz-der-privatsphaere-und-ehre

Anders wäre es als Sanktion, wenn etwas vorgefallen ist, was das rechtfertigt.

Wende dich an den Kinderschutzbund oder das Jugendamt. Und zeig dem Typ mal dieses Gesetz und sag "ich hab rechte!"

Dann malst du ein Plakat "Kinderrechte ins Grundgesetz! " und hängst es aus dem Fenster.


wiinefilters 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 21:26

Super hilfreiche Antwort, die ich gebraucht habe! DANKE

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Du bist ja nicht aus Spaß im betreuten wohnen, da wird schon ein Grund vorliegen, den du hier verschweigst


wiinefilters 
Beitragsersteller
 04.07.2021, 22:22

Ich würde hier doch nicht um hilfe beten wenn ich die antwort bereits kenne🤣 meine rechte zu missachten weil ich im kinderheim bin ist das dümmste was ich gehört habe.

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Richtig, auch Kinder haben ein REcht auf privatspähre. Zwar etwas eingeschränkter als erwachsene. Aber eben schon auch.

Du hast schon recht: einfach so mitlesen weil man neugierig ist, das geht nicht. Nicht als Eltern, und auch nicht als Betreuer. wobei die noch mal ein Stück "mehr" besser andere Veraantwortung haben. die Eltern haben sie nur für dich, die Betreuer für dich und müssen auch vor den Eltern bestehen können.

Also mal drüberschauen ist ok, auch wenn es jetzt keinen konkreten verdacht gibt. Kinder sind da clever im verbergen. Mehr aber eben nicht

Besprich dich mit einer, am besten erwachsenen, Vertrauensperson, wie einem Verwandten und / oder einer Lehrkraft, und geht gemeinsam zum Jugendamt.

Die bezahlen diese Maßnahme, da könnt ihr euch beschweren. :-)

Privatsphäre und Briefgeheimnis. Kinderrechte. Nur im Verdacht darf man diese Rechte verletzen.