Darf eine Mutter ihren Sohn aus dem Haus klagen wegen Unordnung?
Hallo liebe Community
Kurz zu mir
Ich bin 23 Jahre alt arbeite in einer Fabrik und hab psychische Probleme
Meine Mutter hat mir mit einer Räumungsklage gedroht.
Ich muss leider zugeben dass ich Probleme habe Zuhause Ordnung zu halten, was auf psychische Probleme zurückzuführen ist.
Ich hab leider allgemein Probleme den Hintern hochzukriegen.
Nun zu meiner Frage
Ist es eigentlich erlaubt den eigenen Sohn aus dem Haus zu klagen?Würde sie damit durchkommen?
Meine Mutter und ich haben leider allgemein kein gutes Verhältnis.
Schon kleinste Dinge führen zum Streit
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen und bedanke mich
Gruß Michael
13 Antworten
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Das Haus gehört deiner Mutter und somit darf sie dich auch vor die Tür setzen.
Sollte es eine Mietwohnung sein und du auch im Mietvertrag stehen, dann würde die Sache noch mal ganz anders aussehen.
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Mit 23 darf sie das leider. Such dir schnell eine eigene Wohnung.
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Ja. Deiner Schilderung nach ist das soziale Miteinander ziemlich gestört.
Deine Mutter kann dich rausklagen.
Vermutlich hat sich dich als Kleinkind sehr verwöhnt, dass du selbst keine Ordnung halten kannst.
Andererseits kannst du eine geregelten Arbeit nachgehen. Die Regelmäßigkeit zeigt, dass du Ordnung halten kannst. Eventuelle psychische Beeinträchtigungen wären daher als reine Schutzbehauptung zu interpretieren.
Versuche einfach Ordnung zu halten und schwupps wirst du mit deiner Mutter gut auskommen.
Alternativ suche dir eine Wohnung.
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Ist es eigentlich erlaubt den eigenen Sohn aus dem Haus zu klagen?Würde sie damit durchkommen?
Ja, und ja. Seelische Probleme sind keine Entschuldigung, anderen Menschen das Leben zu versauern. Du kannst Therapie in Anspruch nehmen, in eine KLinik gehen und so weiter...
Ein KLient von mir, ein junger 21 j Mann, ist von den Eltern rausgeworfen worden, sie haben allerdings nicht klagen müssen, da er dann von selbst gegangen war. Das hat ihm übrigens gut getan,
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Klar darf sie das. Man hat wegen "Blödheit" kein Wohnrecht.
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hmm ...
Kann -> "Das Stichwort „kann“ ist eine grammatische Form von können. (aufgrund entsprechender Beschaffenheit, Umstände o. Ä. die Möglichkeit haben, etwas zu tun)."
Nö -> "Nein."
Doch -> "als gegensätzliche Antwort auf eine negativ formulierte Aussage oder Frage in Konkurrenz zu „ja“ bei einer positiv formulierten Frage und in Opposition zu „nein“."
Quelle Duden
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Na dann liefer doch mal die Rechte aus denen sich die Fürsorgepflichten ableiten, die einen Rauswurf verhindern.
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Da du einen Einwand hast, solltest du deinen Einwand belegen können, statt eine Beweislastumkehr zu versuchen.
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Niedlicher Ansatz. In einer Diskussion müsste aber erstmal die Grundbehauptung belegt werden. Und die stammt nun mal von dir.
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... das wird dann in einem Einzelfall entschieden. Daher das Wörtchen "kann".
Da du nicht in der Lage bist sämtliche zukünftigen Einzelfallentscheidungen zu verneinen , ist dein Einwand nicht weiter zu verfolgen.
Schliesslich sind Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen (§ 25 DRiG). Unterliegen daher nicht deinem "Nö" ;)
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Und jetzt müsstest du nur noch das Gesetz liefern, nach dem ein Richter so urteilen sollte. Ich bin gespannt.
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Was verstehst man eigentlich unter einer ärztlich anerkannten "Blödheit".
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Das ist doch dein Spezialgebiet. Du hättest aber auch direkt sagen können, dass du auch kein Gesetz kennst.
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Das ist doch dein Spezialgebiet.
Wo hast du das gelesen. In meinem Kommentar oben?
Oder ist es lediglich deine Annahme, analog zum "Nö" .
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Naja, in deinen Posts outest du dich ziemlich deutlich.
Mein Widerspruch beruht im Gegensatz zu deiner Behauptung übrigens auf Wissen.
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Nur das ich dich richtig verstehe: Du begründest mit Wissen, dass deine Position, in der du eine Möglichkeit ausschließt, als einzig richtig.
Hingegen begründe ich meine Position, die im Einzelfall eine Möglichkeit einschließt, als Möglich, weil im Bereich der Rechtsprechung sehr vieles möglich ist, insbesondere im Zusammenhang mit ärztlichen Gutachten.
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Du verstehst offensichtlich eine Menge Dinge nicht. Du behauptest, es gäbe Situationen, in denen eine solche Klage juristisch verhinderbar wäre. Hierzu müsste es eine entsprechende Rechtsvorschrift geben, die dies ermöglicht. Da diese nicht existiert, was auch der Grund ist, warum du sie nicht liefern kannst, widerspreche ich deiner Behauptung. Auch ärztliche Gutachten ändern die Rechtslage nicht.
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Du verstehst offensichtlich eine Menge Dinge nicht.
Ah. Darum geht es dir. Diese ewige Engstirnigkeit ist irgendwie langweilig.
Du behauptest, es gäbe Situationen, in denen eine solche Klage juristisch verhinderbar wäre. Hierzu müsste es eine entsprechende Rechtsvorschrift geben, die dies ermöglicht. Da diese nicht existiert, was auch der Grund ist, warum du sie nicht liefern kannst, widerspreche ich deiner Behauptung.
Warum so wenig kreativ ?
§ 1612 (1) BGB
Stell dir vor, eine Mutter ist gegenüber ihrem volljährigen Kind aus irgendeinem (Recht auf Unterhalt) Grund noch Unterhaltspflichtig, kann aber keine Geldrente leisten. Dann ist mit Kost und Logis der Fürsorgepflicht nachzukommen. Das ist ein indirektes Wohnrecht.
Auch ärztliche Gutachten ändern die Rechtslage nicht.
Du behauptest zuviel.
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Ah. Darum geht es dir. Diese ewige Engstirnigkeit ist irgendwie langweilig.
Nein, mir geht es darum, deine Falschbehauptung richtig zu stellen.
Warum so wenig kreativ ?
Weil das hier keine Modenschau ist.
Stell dir vor, eine Mutter ist gegenüber ihrem volljährigen Kind aus irgendeinem (Recht auf Unterhalt) Grund noch Unterhaltspflichtig, kann aber keine Geldrente leisten. Dann ist mit Kost und Logis der Fürsorgepflicht nachzukommen. Das ist ein indirektes Wohnrecht.
Sorry, aber das ist absoluter Käse.
Du behauptest zuviel.
Behaupten ist eher deiner Sache.
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Du hast nicht ein einziges Argument geliefert.
Alles, was du lieferst, ist der Beweis, dass es dir nur darum geht, dich durch Erniedrigung anderer zu profilieren.
Ein ziemlich schäbiges Verhalten :)
Schönen Tag noch.
Hier noch der Gesetzestext, weil es ja keine Modenschau ist.
§ 1612 BGB
(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
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Und wieder scheitert es an deinem Unverständnis. Du hast schlicht eine falsche Behauptung aufgestellt und willst es nicht einsehen. Deshalb schreibst du hier seitenlange Rechtfertigungen, anstatt einfach deinen Irrtum einzugestehen. Wenn du dich schon dadurch erniedrigt fühlst, dass du mal falsch liegst, solltest du an deinem Selbstbewusstsein arbeiten. Das liegt aber nicht an mir.
Hier noch der Gesetzestext, weil es ja keine Modenschau ist.
Und du wirst es nicht glauben, da steht so gar nichts von deinem indirekten Wohnrecht.
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Und du wirst es nicht glauben, da steht so gar nichts von deinem indirekten Wohnrecht.
Ein weiter Beweis für deine fehlende Kreativität.
Und wieder scheitert es an deinem Unverständnis. Du hast schlicht eine falsche Behauptung aufgestellt und willst es nicht einsehen.
Ich habe mit einem "kann" eine Möglichkeit auf den Kommentar von Obelix gezeigt.
Du hast erst mit einem "Nö" geantwortet, und danach nur noch mit erniedrigenden Angriffen.
Du bist menschlich das Letzte, was ich täglich erfahren möchte :)
Also. Schönen Tag noch.
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Ein weiter Beweis für deine fehlende Kreativität.
Kreativität gehört in Modenschauen. Jura funktioniert nicht nach deine kreativen Phantasien.
Ich habe mit einem "kann" eine Möglichkeit auf den Kommentar von Obelix gezeigt.
Genau, du behauptest, es gäbe eine Möglichkeit, die schlicht nicht existiert.
Du hast erst mit einem "Nö" geantwortet, und dadnach nur noch mit erniedrigenden Angriffen.
Wo exakt findest du erniedrigende Angriffe?
Du bist menschlich das Letzte, was ich täglich erfahren möchte :)
Und du beschwerst dich über meine angeblichen Angriffe.
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Lese deine Kommentare nochmal in Ruhe durch.
Du scheinst sehr sehr einsam, krank oder beides zu sein.
Aber aufgrund deiner menschenfeindlichen Auswüchse hält sich mein Mitgefühl in Grenzen.
Letztmalig: Schönen Tag, und wenn ich ergänzen darf: Gute Besserung.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Lese deine Kommentare nochmal in Ruhe durch.
Ich kenne meine Kommentare.
Du scheinst sehr sehr einsam, krank oder beides zu sein.
Und weiter geht es mit demjenigen, der anderen erniedrigende Angriffe vorwirft.
Aber aufgrund deiner menschenfeindlichen Auswüchse
Wo auch immer du die findest.
hält sich mein Mitgefühl in Grenzen.
Ooooohhhh.
Das Vorliegen einer ärztlich anerkannten "Blödheit" kann durchaus zu Fürsorgepflichten führen, die eine solche Klage verhindern.