Darf eine Kassiererin in meine Bauchtasche gucken?


04.07.2024, 20:24

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5 Antworten

Da du zugestimmt hast, war die Kontrolle schlagartig rechtens.

Grundsätzlich darf das nur die Polizei und festgehalten werden darfst du auch nur, wenn irgendwie ein begründeter Verdacht besteht, also gesehen wurde, dass du was eingesteckt hast, oder etwas fehlt, wo du entlang gegangen bist.

Taschenkontrollen durchführen darf nur die Polizei.

Wenn du dem zugestimmt hast, kannst du dagegen nicht vorgehen. Höchstens eine Beschwerde schreiben/dich beim Filialleiter beschweren.

Schmerzensgeld dafür zu bekommen, oder für den Spruch wird wahrscheinlich nicht passieren.

Woher ich das weiß:Recherche

Informiere Deine Erziehungsberechtigen.

Grundsätzlich finde ich das Verhalten der Mitarbeiterin nicht zu beanstanden.

Kann man dafür Schmerzensgeld erlangen

Schmunzel

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Darf eine Kassiererin in meine Bauchtasche gucken?

Da du es ihr erlaubt hast, darf sie das auch. Du hättest aber auf ihre Bitte hin auch einfach „nein“ erwidern können.

Kann man dafür Schmerzensgeld erlangen [sic]

Nein, selbstverständlich nicht. Wo siehst du hier bitte eine Anspruchsgrundlage?

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Das kann man tatsächlich anzeigen. Würde da auf jeden Fall zur Polizei gehen. Niemand kann dich "einfach so" durchsuchen. Wenn die wirklich einen dringenden Verdacht hätte, kann sie selbst die Polizei rufen. Die können dich zwingen solche Taschen zu leeren. Das Sie dich berührt at, hat dann auch deine körperliche Unversehrtheit berührt.

Niemand wird dir von hier aus sagen können, ob es Erfolg haben wird. Aber Ja, gehe zur Polizei


Schubert610  04.07.2024, 20:01

Die Kassiererin hat gefragt, und der FS hat die Tasche freiwillig geöffnet, somit ist alles gut.

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Wildschwein8813  04.07.2024, 20:02
@Schubert610

Ne. Der Fahrkarten-Kontrolleur kann auch nicht sagen "Darf ich mal Ihre Fahrkarte sehen" ? Und dann einfach rein greifen!

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Schubert610  04.07.2024, 20:05
@Wildschwein8813

Der FS hat sie machen lassen, er hätte alles verweigern können, aber wenn er die Tasche freiwillig öffnet lädt das zum nachschauen ein, somit hat er seine Zustimmung gegeben.

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Wildschwein8813  05.07.2024, 06:40
@Schubert610

Es gibt bei Menschen auch eine gewisse Schockstarre. Willst du einer missbrauchten Frau im Wald vorwerfen sie habe sich nicht gewehrt? Dinge über sich ergehen lassen ist eine psychische Reaktion

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ruhrgur  04.07.2024, 19:57
Niemand kann dich "einfach so" durchsuchen

Hat die Dame ja auch nicht, sie hat nur höflich nachgefragt, ob sie mal in die Tasche schauen darf ;-)

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ruhrgur  04.07.2024, 20:03
@Wildschwein8813

So wie ich die Frage verstehe, hat der FS die Tasche freiwillig geöffnet und somit auch konkludent der Kontrolle zugestimmt.

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Wildschwein8813  04.07.2024, 20:06
@ruhrgur

Ich verstehe das so, dass dies nicht der Fall ist. Da wäre ich juristisch ganz vorsichtig.

Ich sag mal so. Man stelle sich vor ein alter Sack geht einer jungen Frau an ihre Taschen weil er sagt "Darf ich mal sehen" ? Die Antwort gar nicht abwartet, sondern einfach rein greift.

Wir sind alles keine Juristen und waren nicht dabei. Aber es kann sich lohnen der Polizei das ganze zumindest mal zu schildern.

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ruhrgur  04.07.2024, 20:11
@Wildschwein8813
Die Antwort gar nicht abwartet, sondern einfach rein greift.

Und genau davon ist in der Frage eben nichts zu lesen.

Wir sind alles keine Juristen

Sprich bitte für dich selbst.

Aber es kann sich lohnen der Polizei das ganze zumindest mal zu schildern

Sofern die Kassiererin hier tatsächlich dem FS seine Tasche aus der Hand gerissen und diese eigenmächtig durchwühlt hat wäre ich da ganz bei dir – das lese ich aus der Frage aber wie gesagt nicht heraus.

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Hamid756 
Beitragsersteller
 04.07.2024, 22:50
@ruhrgur

Hat sie tatsächlich nicht, kommt vllt im text rüber oder ich habe es anders geschrieben aber sie war mies frech zu mir

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ruhrgur  04.07.2024, 22:52
@Hamid756

Unhöflichkeit ist keine Straftat. Wenn du die Tasche freiwillig geöffnet hast, liegt keine Nötigung vor.

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