Darf eine Kassiererin in meine Bauchtasche gucken?
Hallo, ich bin m12. ich war bei Lidl und hab mir paar Sachen gekauft. Aufeinmal meinte die Kassiererin zu mir "darf ich mal in deine Tasche reingucken" ich fragte warum und sie sagt "Ja mach sie mal auf!" Und guckt einfach rein und berührt noch alles ? Und danach kamen noch so Sprüche wie "so eine Tasche schleppt man ja nicht mit!"
Kann man dafür Schmerzensgeld erlangen weil so was macht man ja nicht, und ihr müsst auch bedenken, daß das eine sehr kleine Tasche war wo nur Kette, Geld Parfüm, Handy etc drinnen war
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5 Antworten
Da du zugestimmt hast, war die Kontrolle schlagartig rechtens.
Grundsätzlich darf das nur die Polizei und festgehalten werden darfst du auch nur, wenn irgendwie ein begründeter Verdacht besteht, also gesehen wurde, dass du was eingesteckt hast, oder etwas fehlt, wo du entlang gegangen bist.
Taschenkontrollen durchführen darf nur die Polizei.
Wenn du dem zugestimmt hast, kannst du dagegen nicht vorgehen. Höchstens eine Beschwerde schreiben/dich beim Filialleiter beschweren.
Schmerzensgeld dafür zu bekommen, oder für den Spruch wird wahrscheinlich nicht passieren.
Informiere Deine Erziehungsberechtigen.
Grundsätzlich finde ich das Verhalten der Mitarbeiterin nicht zu beanstanden.
Kann man dafür Schmerzensgeld erlangen
Schmunzel
Darf eine Kassiererin in meine Bauchtasche gucken?
Da du es ihr erlaubt hast, darf sie das auch. Du hättest aber auf ihre Bitte hin auch einfach „nein“ erwidern können.
Kann man dafür Schmerzensgeld erlangen [sic]
Nein, selbstverständlich nicht. Wo siehst du hier bitte eine Anspruchsgrundlage?
LG
Das kann man tatsächlich anzeigen. Würde da auf jeden Fall zur Polizei gehen. Niemand kann dich "einfach so" durchsuchen. Wenn die wirklich einen dringenden Verdacht hätte, kann sie selbst die Polizei rufen. Die können dich zwingen solche Taschen zu leeren. Das Sie dich berührt at, hat dann auch deine körperliche Unversehrtheit berührt.
Niemand wird dir von hier aus sagen können, ob es Erfolg haben wird. Aber Ja, gehe zur Polizei
Ne. Der Fahrkarten-Kontrolleur kann auch nicht sagen "Darf ich mal Ihre Fahrkarte sehen" ? Und dann einfach rein greifen!
Der FS hat sie machen lassen, er hätte alles verweigern können, aber wenn er die Tasche freiwillig öffnet lädt das zum nachschauen ein, somit hat er seine Zustimmung gegeben.
Es gibt bei Menschen auch eine gewisse Schockstarre. Willst du einer missbrauchten Frau im Wald vorwerfen sie habe sich nicht gewehrt? Dinge über sich ergehen lassen ist eine psychische Reaktion
Niemand kann dich "einfach so" durchsuchen
Hat die Dame ja auch nicht, sie hat nur höflich nachgefragt, ob sie mal in die Tasche schauen darf ;-)
So wie ich die Frage verstehe, hat der FS die Tasche freiwillig geöffnet und somit auch konkludent der Kontrolle zugestimmt.
Ich verstehe das so, dass dies nicht der Fall ist. Da wäre ich juristisch ganz vorsichtig.
Ich sag mal so. Man stelle sich vor ein alter Sack geht einer jungen Frau an ihre Taschen weil er sagt "Darf ich mal sehen" ? Die Antwort gar nicht abwartet, sondern einfach rein greift.
Wir sind alles keine Juristen und waren nicht dabei. Aber es kann sich lohnen der Polizei das ganze zumindest mal zu schildern.
Die Antwort gar nicht abwartet, sondern einfach rein greift.
Und genau davon ist in der Frage eben nichts zu lesen.
Wir sind alles keine Juristen
Sprich bitte für dich selbst.
Aber es kann sich lohnen der Polizei das ganze zumindest mal zu schildern
Sofern die Kassiererin hier tatsächlich dem FS seine Tasche aus der Hand gerissen und diese eigenmächtig durchwühlt hat wäre ich da ganz bei dir – das lese ich aus der Frage aber wie gesagt nicht heraus.
Die Kassiererin hat gefragt, und der FS hat die Tasche freiwillig geöffnet, somit ist alles gut.