Wie verwaltet eine Hausverwaltung Gelder?

2 Antworten

Eigentlich gar nicht, die wird dafür keine Lizenz haben.

Die Konten gehörten ja der WEG, und somit kann nichts zusammengelegt werden.

Die AR für 2019 wurde erstellt und genehmigt, so Deine andere Frage, also ist alles im grünen Bereich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

SibiVI 
Beitragsersteller
 21.09.2020, 16:14

die Abrechnung für 2019 wurde genehmigt. Die Auszahlung der Sonderrücklage schriftlich beantragt. Formell passt alles. Aber sie zahlen halt einfach nicht. Stattdessen kriegen wir nur gesagt es ist kein Geld da. Wir hatten 2020 keine Schäden oder Reparaturen, alle haben pünktlich ihr Hausgeld bezahlt. Wenn also alles nach dem genehmigten Wirtschaftsplan läuft und plötzlich sagt die HV es ist kein Geld mehr da für die oben genannte Rückzahlung, obwohl wir im guten Plus sein müssten, dann stimmt mEn was nicht.

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Das ist happig. Legt Geld zusammen damit wenigstens einer einen Fachanwalt für WEG-Recht kontaktieren kann. Das ist dringend notwendig.

Es geht ja erst einmal nur um Informationen zur rechtlichen Basis. Manchmal bringt es auch was, wenn man gezielt gegen die WEG schießen kann ohne das ein Anwalt die Schreiben aufsetzt. Man muß halt nur wissen, wie man das angeht und da ist ein Gespräch mit einem Anwalt hilfreich.

Es gibt auch Rechtsforen im internet wo man das Thema mal zur Diskussion stellen kann. Allerdings nicht auf dich bezogen sondern einen allgemeinen Fall draus machen, weil das sonst als Rechtsberatung gewertet wird und nicht erlaubt ist.

Der Vorstand eurer Eigentümergemeinschaft sollte auf jeden Fall Abrechnungsunterlagen und die Nachweise bezüglich der entstandenen Kosten schrifltich bei der WEG einfordern, mit Fristsetzung. Letztendlich kann auch jeder Eigentümer der WEG das selbst machen.

Das es eine Art Gemeinschaftskonto von mehreren WEGen gibt, habe ich noch nie gehört. Ist mit Sicherheit auch nicht statthaft.