Darf eine 15/16 jährige mit einem 64 jährigen schlafen?

8 Antworten

In Deutschland ist bei sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, folgendes geregelt:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16, muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft

dürfen dürftet ihr,aber ob das so das richtige ist...ich sage eigentlich immer alter ist nur eine Zahl, aber Altersunterschied ist schon gewaltig


Theoretisch ja, auch wenn man sich dann vllt schnell den Vorwurf gefallen lassen muss, dass man als älterer Part den jüngeren irgendwie ausnutzt.

Das ist so korrekt, ja.

Das Moralische ist ja ein anderes Thema.