Darf eine 15 jährige mit einem 60 jährigen schlafen?
11 Antworten
Klar, wenn sie es freiwillig macht und keinerlei Geschenke (egal ob materiell oder sonstige Vergünstigungen) seine Besitzer wechseln, ist das erlaubt.
https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/
Einfach runterscrollen zum Schaubild und unter dem Schaubild die ** und *** beachten.
da ist defintiv raum für spekulation vor gericht, wenn du dir den gesetzes text anschaust und wenn es die eltern mitbekommen kann es sehr wohl auch zu rechtlichen konsequenzen kommen, sollte sie das nicht wollen. Das ist eher ein Grauzonen bereich als wirklich legel oder illegal, aber danke für die Seite. DU hast recht das es nicht gänzlich illegalö ist.
Ein besonderer Schutz gilt zudem Jugendlichen im Alter von 14 und 15 Jahren. Gemäß § 182 Abs. 3 StGB kann sich eine Strafbarkeit ergeben, wenn der Beschuldigte mindestens 21 Jahre alt ist und die Unerfahrenheit des Jugendlichen ausnutzt. Eine Strafbarkeit kommt immer dann in Betracht, wenn der Jugendliche aufgrund seiner Unreife keinen entgegenstehenden Willen bilden konnte.
Hier muss erst mal bewiesen werden, dass die 15 Jährige zu Unreif war um die Tragweite ihres Handeln zu überblicken.
Da können die Eltern sich auf den Kopf stellen- dieses Urteil würden dann gegebenenfalls Fachleute fällen.
Also demnach ist es NICHT ! verboten.
Nein, Mindest alter für sex mit einem Volljährigem ist 16.
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Sorry mein Fehler habe mich vertan, Erst ab 21 ist sex mit unter 16 jährigen illegal.
"(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Zitat aus § 182 Abs. 3 StGB
eigene Erfahrung
Deine Erfahrung deckt sich aber nicht mit der Gesetzeslage.
vorallem danke, weil du auch gerade aufgezeigt hast das für 21+ das Mädchen minimum 16 sein muss!
(3) Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie
1.
sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder
2.
diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen,
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Ich lese da sechzehn habs dir extra nochmal Fett gemacht
Jo, aber:
und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt
Das gehört noch mit dazu ... Es geht nur darum das man die sexuelle Selbstbestimmung einer Person "unter sechzehn Jahren" nicht ausnutzen darf
Dann ergänze ich mein Kommentar nun mit: § 176 Abs. 1 Satz 1 StGB
sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt,
Was heißt das es ab 14 erlaubt ist
Warum sollte sie das wollen? Ich weiss auch nicht ob das legal wäre,da hatten wir hier schon ellenlange Diskussionen. Ich bin 42 u würde allein aus moralischen Gründen nie mit einer Minderjährigen...
Legal ist es.
Ob man es tun würde ist eine andere Sache, aber danach war nicht gefragt.
Sexuelle Kontakte mit 14- oder 15-Jährigen sind erlaubt – vorausgesetzt der ältere Sexualpartner ist höchstens 21. Ist er älter, können sexuelle Kontakte nach Paragraph 182 des Strafgesetzbuches als sexueller Missbrauch von Jugendlichen geahndet werden, wenn die „fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“ ausgenutzt wird.
Und außerdem, wieso sollte man in so einem Alter mit einem KIND basically schlafen wollen?? In dem Alter wusste ich noch garnicht was abgeht. Das ist meiner Meinung nach einfach schon moralisch verwerflich.
„fehlende Fähigkeit des Opfers zu sexuellen Selbstbestimmung“
Was aber von Gerichten sehr selten entschieden wird
Nicht alles, was vom Gesetz her "erlaubt" ist, erachte ich als ethisch "korrekt" !
"Sex" mit Tieren ist zumindest nicht strafbar - aber überaus verachtenswert...:(
Was sagst du dazu, wenn ein 20 jähriger mit einer 15 jährigen zusammen ist?
Passt deutlich eher in mein Weltbild - ich hoffe, auch in deines ! ;)
Ja ist bei mir der Fall. Ich bin 20 sie 15. Ich werde deswegen fertig gemacht und als pädo bezeichnet usw
Diejenigen, die dich als "Pädo" bezeichnen, wissen mit Sicherheit überhaupt nicht, was das ist.
Nein nicht ganz Laut StGB Paragraph 182 Absatz 3, Ist für 21+ Jährige Sex mit Unter 16 jährigen verboten!