Darf ein 23 jähriger mit einer 17 jährigen schlafen?
6 Antworten
Unter bestimmten Voraussetzungen ist das vollkommen ist Ordnung. Das muss das Paar selbst entscheiden. Das kommt auch recht häufig vor. Wichtig ist, dass es beide wirklich wollen.
Siehe § 182 Abs. 1 und 2 und § 174 StGB.
Solange keine Zwangslage ausgenutzt wird oder sexuelle Handlungen gegen Entgelt (nicht nur: Geld!) erfolgen, und kein Fall des § 174 StGB vorliegt (z.B. beim Ausbildungsverhältnis/Ausbilder - weitere Voraussetzungen müssen ggf. erfüllt sein): ja.
Sexting - also Übersendung / Tausch (jugend)pornografischer Inhalte - wäre aufgrund von §§ 184c, 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB möglicherweise strafrechtlich relevant.
Ja ist rechtlich okay. Natürlich müssen aber beide einwilligen, und es darf kein Geld, o. Ä. eine Rolle spielen.
Wenn sie es auch möchte und es kein Abhängigkeitsverhältnis gibt, geht das (in D) in Ordnung.
Zum Beispiel wenn er ihr Vorgesetzter im Ausbildungsbetrieb ist.
Oder Lehrer an ihrer Berufsschule und sie in seiner Klasse.
Oder Julian Reichelt bei den neuen Praktikantinnen.
So nicht richtig.
Früher lag das absolute Schutzalter bei Abhängigkeit in Lehr-, Arbeits- und Dienstverhältnissen bei 16, danach war bis 18 nur noch der Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses strafbar.
Mit der letzten größeren Sexualstrafrechtsreform vor wenigen Jahren, wurde dann bei Lehrkräften das Letztere entfernt (nunmehr also absolute Strafbarkeit bis 18), während bei Arbeits- und Dienstverhältnissen Ersteres entfernt wurde (also generell dort nur noch Strafbarkeit, wenn das Abhängigkeitsverhältnis dafür missbraucht wurde).
Guten Tag,
Ja; das ist erlaubt.
lg
Was genau soll dieses Abhängigkeitsverhältnis sein?