Darf ein Tierarzt einen gesunden Hund einschläfern?
Der Weimarer war zwei Jahre alt und hat im eigenen Haus bzw. Garten schon einige Leute gestellt. Die Schwester des Halters hat er gebissen, sie musste ins Krankenhaus. Darf ein Tierarzt einen Hund einschläfern, wenn er auf Grund der Vorgeschichte der Meinung ist, dass er eine Gefahr darstellt?
8 Antworten
bevor so etwas passiert, wird der Hund konfisziert, dass kann aber nur erfolgen, wenn eine Anzeige vorliegt. Mit Hilfe des Amtsveterinärs und Hilfe der Polizei kann dann der Hund mitgenommen werden. Ob er jemals eine Chance auf Besserung hat wird entschieden, wenn der Hund unter strenger Beobachtung nicht zu Aggressionen neigt, das ist sozusagen ein verschärfter Wesenstest. Das was der normale Tierarzt gemacht hat ist ein schmaler Grad.
Hunde die Aggressiv sind und eine Gefahr für Leib und Leben von Menschen sind, dürfen in dem Falle eines Angriffs noch vor Ort mit einem Fangschuss getötet werden, hierbei muss der Hund aber schon äußerst Aggressiv sein und sofort vor Ort einen Angriff wagen.
Dank der tollen Hundefutterwerbungen kommt der Weimaraner wieder richtig in Mode, nur bitte diese Rasse ist nichts für Anfänger, da er über einen extremen Schutzreflex verfügt. Er war in der Vergangenheit ein toller Schutzhund bei der Polizei, einzelne Exemplare neigen leider zur Unberechenbarkeit.
Das muss der Tierarzt mit seinem Wissen und Gewissen selber entscheiden.
Der Tierarzt kennt den Hund und seine Reaktionen bei normalen Untersuchungen. Er hat ihr erlebt. Auch kennt er - wie du schriebst - die Halter samt Hund schon länger. Er kann also aufgrund seiner selber gemachten Erlebnisse und seines Wissens den Hund beurteilen. Die Sicherheit und Unversehrtheit von Menschen hat immer Vorrang, auch in der Tiermedizin.
Ferner kennt er mit Sicherheit auch das langwierige und nervtötende sowie teure Prozedere, wenn es den Amtsweg gegangen wäre..... dessen Ausgang meist in Beschlagnahmungen und lebenslanger Tierheim-Haft oder Tötung für den Hund bedeutet...
Ich denke (und hoffe) der Tierarzt hat nicht leichtfertig gehandelt. Der weiß, was im Zweifelsfall für ein Shitstorm von allen Seiten auf ihn niederprasselt.
Alle Beteiligten haben meinen grössten Respekt! für diese Konsequenz! denn es ist so oder so ein schwerer Gang und möglicherweise hinterher ein Spießrutenlauf...
Den Hund einfach per Kleinanzeigen Portale aufgrund von Allergie- oder keine-Zeit-mehr-Syndrom abzuschieben wäre sicher leichter gewesen....
lass sie reden ^^
in dem Sinne:
https://www.youtube.com/watch?v=V98S34uopRc
und im übrigen steht es ihnen ja frei, den TA selbst darauf anzusprechen! aber hintenrum tratschen ist ja viel aufregender, als sich Fakten anzuhören.
ps. sie sollen doch froh sein, dass der TA diese undankbare Aufgabe - schmerzfrei für das Tier - übernommen hat. In der Schweiz (und anderen Ländern) müsste man damit rechnen, die Polizei steht vor der Tür, nimmt den Hund mit oder erschiesst ihn sofort...
Sowas entscheidet kein "normaler" Tierarzt. Für solche Dinge gibt`s Amtstierärzte und ggf. Gerichte.
Dazu braucht es keinen Gerichtsbeschluss, wenn der Besitzer einverstanden ist. Das kann natürlich ein Tierarzt entscheiden.
Den Besitzer erwartet eine mildere Strafe, wenn er einen derart aggressiven Hund selber zumTierarzt bringt.
Ich stimme dir da durchaus zu. Wenn das Einverständnis des Besitzers vorliegt. Ansonsten kann das schnell zum Streitfall werden, denn im Grunde vergreift sich der Tierarzt dann an fremden Eigentum. Wie gesagt, es ist eine schwierige Nummer. Akute Gefährdung mal außen vor gelassen. In diesem Fall gibt`s kein wenn und aber.
Danke für Deine Antwort, aber in dem Fall hat das der Tierarzt so entschieden....
Es ist eine schwierige Angelegenheit. Der normale Werdegang wird wohl so sein, wie von mir beschrieben.
Allerdings ist ein Tier nach deutschem Recht ein "Ding" oder auch eine Sache, und ich glaube nicht das jemand diesen Tierarzt seine fachliche Kompetenz einfach so absprechen wird. Und wenn dieser Tierarzt nun der Meinung ist, das es nötig war, so wird ihm da wohl kaum einer widersprechen. Es ist in diesem Fall, ich nenn das mal, Tatsachenentscheidung.
hmmm?? er hätte nicht mit Maulkorb weiterleben können? wie gibt es denn sowas?
Ja darf er.
Nein das macht Sinn, der Tierarzt kann sehr wohl entscheiden, wann ein bissiges Tier eingeschläfert werden kann bzw. soll.
Was glaubst du was mit überzähligen Zootieren und Tierheimtieren passiert ?
Die Sicherheit der Menschen geht in jedem Fall vor. Leider liegt es am Halter, dass ein Hund so ist......
Leider ist die Regelung dafür sehr fragwürdig. IdR macht das zuständige Amt sich ein Bild von dem Hund um einzuschätzen, ob er als Kampfhund gelten könnte.
Allerdings muss dafür nichteinmal einer den Hund begutachten..
Der Tierarzt selbst kann aber nicht einfach so einen Hund abstempeln
Danke für Deine Antwort. Es regen sich schon viele Hundehalter über den Tierarzt auf. Mir wurde schon nahegelegt, ich solle doch beim nächsten Termin ein klärendes Gespräch mit ihm führen. Allerdings bin ich der Meinung, dass das nun wirklich nicht zu meinen Aufgaben gehört.....