Darf ein Telekommunikationsanbieter die vorzeitige Rufnummernportierung verbieten?
Hallo,
ich habe einen monatlichen kündbaren Vertrag bei lebara im o2 netz. Ist zwar günstig aber das o2 Netz ist ja schrecklich. Wollte die Rufnummer direkt das Opt in setzen. Das geht aber lt. Auskunft nur bei Kündigung des Vertrages. Daher den Vertrag gekündigt und die sofortige Rufnummernportierung beantragt. Dies geht aber erst ab dem 31.12.2024. Hat man das Recht nicht auf sofortige Rufnummernportierung? Die Rufnummer gehört doch mir. Obwohl ich sehr freundlich im Chat war, hat man mir da auch leider nur gesagt. Geht halt technisch nicht.
1 Antwort
Das darf der Anbieter nicht. Allerdings kann er ebenso jederzeit ordentlich kündigen wie auch Du. Lebara ist aber in der Tat ein spezieller Fall - sehr billig, aber technisch stark rückständig.
Du kannst Dich bei der Bundesnetzagentur beschweren. Je mehr Leute das machen, desto wirksamer ist das.
Aber gut, dass Du’s gemacht hast. Steter Tropfen höhlt den Stein. Und hinter den Kulissen hat das schon durchaus seine Wirkung. Die BNetzA ist nicht ganz zahnlos :)
Geil und damit kommen die durch:-) Das müsste doch irgendwann mal eine Strafe geben.Gerade eine Beschwerde bei der BnetzA eingereicht. Wird zwar kaum was bringen aber naja