Einsteller (Pferd)/ Schäden?

8 Antworten

Hallo,

natürlich. Grundsätzlich immer muss der Tierhalter für die Schäden seines Tieres aufkommen. Dabei spielt es auch keine Rolle wer Schuld trägt und wer nicht.

Deswegen schließt man ja auch bei Hunden und Pferden in jedem Fall eine Tierhaltehaftpflichtversicherung ab. Die kommt dann letztlich für derartige Schäden auf. Denn alleine kann man große Schäden kaum bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Hufpfote


PeppysGirl  08.03.2019, 10:27

Jain. Wenn nachgewiesen werden kann, dass der Schaden z.B. vom Stallbetreiber zu verschulden ist (weil er z.B. die Boxentür nicht richtig geschlossen hat, der Zaun nicht in Ordnung war etc.) dann muss die Versicherung des SB für den Schaden aufkommen.

Trägt der SB keine Schuld, muss die Haftpflicht des Pferdehalters aufkommen.

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Theoretisch zahlt deine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Soweit ich weiß gibt es aber Ausnahmen. Wenn du für einen bestimmten Service bezahlst (zb Rausbringen) und es passiert genau dabei ein Schaden. Dann läuft das anders. Da musst du mal einen Stallbetreiber fragen. Genauso bezweifle ich, dass ein Pferd, dass vom Personal nicht ordentlich „weggesperrt“ wurde und dann ausbricht Schäden verursacht, die nur deine Haftpflichtversicherung was angehen.

dass es bei Versicherungen nicht nur schwarz und weiß gibt ist glaube ich jedem klar...

Woher ich das weiß:Hobby – Reiterin seit ca.30Jahren

Heklamari  07.03.2019, 20:06

Und genau dort beginnen die Probleme....

Dann.kann es passieren, dass beide Versicherungen sich die Kosten in die Schuhe schieben wollen und sich konsequent weigern, zu zahlen...

😣😴

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SuperB18  08.03.2019, 10:33
@Heklamari

Deshalb am Besten eine Rechtsschutzversicherung abschließen!😉

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An unserem Stall ist es so, dass der Stallbetreiber Defektes repariert, bzw. reparieren lässt, wie zum Beispiel eine Tränke oder eine kaputte Boxentüre.

Größere Schäden als das habe ich in meinen vielen Jahren bis jetzt auch noch nicht erlebt. Klar tritt das eine oder andere Pferd mal eine Latte aus dem Weide- oder Paddockzaun. und dann wird repariert - entweder durch den Stallbesitzer, oder aber auch durch uns Einstaller - so wie Zeit ist und wie es auskommt.

Wir fühlen uns generell alle verantwortlich und helfen und springen auch so manches Mal bei Dingen ein, die vielleicht gar nicht unserer Pflicht unterliegen, aber dafür haben wir ein sehr gutes und freundschaftliches Klima am Stall.

Würde durch eines unserer Pferde ein Schaden entstehen, wäre es für mich selbstverständlich, dass ich für diesen geradestehe. Zum einen ist man ja genau für diesen Fall Pferdehaftlicht-versichert und zum anderen gehört sich das meiner Meinung auch so. Ist der Schaden wirtschaftlich klein, würde ich die Versicherung gar nicht erst in Anspruch nehmen, sondern es reparieren oder reparieren lassen, bzw. den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

Für Schäden, die dein Pferd unter deiner Aufsicht an Stallgebäuden, Zäunen usw. anrichtet, kommt deine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung auf. (Ich hoffe du hast eine, ist Pflicht für jeden Pferdehalter!)

Für Schäden, die z.B. unter der Obhut des Stallbetreibers oder seiner Angestellten passieren (z.B. SB führt das Pferd zur Koppel, schließt das Tor nicht richtig, Pferd bricht aus und zerstört irgendwas) und bei denen nachgewiesen werden kann, dass der SB schuld ist, kommt die Versicherung des Stallbetreibers auf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ja.

Kommt aber immer drauf an.

Wenn dein Pferd die Box auseinandernimmt, zahlt das deine Haftpflicht, genauso wenn dein Pferd Schäden an einem anderen Pferd oder Menschen anrichtet zahlt die Versicherung (in den meisten Fällen).

Sachbeschädigung gehört mit zur Tierhalterhaftpflicht - kannst du etwa vergleichen mit Mietsachschäden.