Darf ein Lokführer sich weigern Leute mitzunehmen, die über die Gleise gehen?

15 Antworten

Früher als Jugendlicher bin ich schon mehrmals zu Fuß über die Bahngleise einer Nebenbahnstrecke gelaufen. (Den überschaubaren Fahrplan hatte ich im Kopf; zudem hörte man jeden Zug schon einige Minuten vorher wiederholt laut pfeifen wegen unzähliger unbeschrankter Bahnübergänge ohne Blinklicht, zudem knisterten vorher auch die Schienen. Ein Lokführer hat mich daher nie auf den Schienen gesehen.)

Im Normalfall würde ich niemals irgendwo über Eisenbahngleise gehen, halte dies für unverantwortlich und habe auch großes Verständnis für den Lokführer, wenn er solche Gleisgeher nicht mitnehmen oder gar sanktionieren will.

Ob er solche Fahrgäste definitiv von der Beförderung ausschließen darf, halte ich schon für problematischer. Denn es ist nicht erkennbar, dass der Gleisläufer eine Gefahr für die Fahrgäste im Zug darstellt. Genauso könnte man auch einen Vater am Bahnsteig stehenlassen, der bei Einfahrt des Zuges seinem Sohn eine Ohrfeige verpasst hat. Das ist genauso eine Straftat.

Woher ich das weiß:Hobby

Ja, hab ich schon gesehen. Der wurde auch vom Sicherheitsdienst angesprochen, als der Zug gerade los fuhr.

Paradebeispiel mal wieder. Kinder und Jugendliche ohne jeglichen Verstand benehmen sich im öffentlichen Verkehr wie die Axt im Walde und wenn sie den Spiegel vors Gesicht gehalten bekommen. Flennen sie wie so ein trotziges Kleinkind, welches an der Supermarktkasse nicht den kleinen Schokoriegel bekommt.

Aber kannst du mir mal bitte plausibel erklären, wieso du jetzt Recht hattest. Der Lokführer schloss dich nicht ohne Grund von der Fahrt aus. Die Gründe zum Ausschluss einer Beförderung kannst du in den Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn entnehmen.

Da ich aber anhand deiner bereits sehr arroganten Antworten, gegenüber anderen hier im Thread. Schon bemerkt habe, wie beratungsresistent du bist. Schlage ich dir wirklich vor. Nur zu, bestreite ruhig den Rechtsweg und verklage alle Leute, die gegen dich sind. In diesem Fall der Lokführer.

Ich bin echt gespannt, wohin dich diese ganze Sache noch hinführt. Salü!

Der Ausschluss von der Beförderung ist hier geregelt:

https://www.gesetze-im-internet.de/evo_2023/__5.html


Powmal 
Beitragsersteller
 18.02.2024, 08:04

Kein Bock zu lesen schreib mal Kurzfassung herein

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Rolf42  18.02.2024, 08:05
@Powmal

Dieser Paragraph ist sehr kurz und schnell zu lesen.

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Ach der Fragesteller ist also die Art von Person weswegen mein Zug immer zu spät kommt: Verspätung wegen Personen auf dem Gleis.


DerBayer80  18.02.2024, 08:00

Oft genug muss man diese Person dann auf einer Strecke von mehreren hundert Metern dann aufsammeln

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ManteCado  18.02.2024, 08:01
@DerBayer80

Ja, wenn die Person vom Zug geknutscht und die Fetzen fliegen hat die Natur erfolgreich selektiert.

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