Darf ein Lehrer zwei Klassen gleichzeitig vertreten?
So und zwar geht es darum, dass wir letztens Vertretung hatten und unser Vertretungslehrer hatte auch regulären Unterricht. Deshalb hat er uns die gesamte Stunde alleine gelassen. Hat er dadurch seine Aufsichtspflicht verletzt?
7 Antworten
Naja, er darf schon zwei Klassen gleichzeitig vertreten. Ideal ist es nicht, aber wenn Personal fehlt - was will man machen?
Dass er seine Aufsichtspflicht verletzt hat, würde ich so nicht sagen. Er kann ja schlecht an zwei Orten gleichzeitig sein.
Aufsichtspflicht bedeutet auch nicht, dass man die Klasse oder Person die ganze Zeit im Blick haben muss.
Es waren genug andere Lehrer frei.
Das kannst du als Schüler nicht beurteilen. Es gibt auch Lehrer, die dürfen keine Vertretung machen (Schwangere, Schwerbehinderte, Vertretungslehrkräfte) usw.
Deswegen halte dich mal mit vorschnellen Urteilen aus deinem eingeschränkten Blickwinkel zurück.
Hat er euch beschäftigt? mehr muß er nicht tun, Klassensprecher darf melden wenn etwas passiert
ich sagte wenn was passiert, und dann ist das meistens eine Schlägerei und daran sind in der Regel Schüler beteiligt und keine Lehrer.
War Klassen-und Schulsprecher...denen wird die Aufsicht in diesem Fall übertragen
War Klassen-und Schulsprecher...denen wird die Aufsicht in diesem Fall übertragen
Sehr schön. Ich bin selbst Lehrer und war auch lange Zeit SV-Lehrer. Die Aufsicht kann gar nicht an Klassensprecher oder sonstwen übertragen werden. Bei Schulveranstaltungen kann die Aufsicht auch nicht an Eltern o.ä. übertragen werden, wenn sie z.B. eine Klassenfahrt begleiten.
doch kann sie mit mir wollte kein Lehrer auf Klassenabschlissfahrt fahren, ausser der Klassenlehrerin. Da ist mein Vater mitgefahren, als voll berechtigte Aufsichtsperson. Der war Pfadfinderführer mit Ausbildung bis er Mitte 30 war. Fand ich natürlich nicht so dolle, war aber dann ganz lustig.
ein Klassensprecher führt natürlich keine Aufsicht, die kann er nicht übertragen, aber er kann ihn bitten achtsam zu sein und ihn zu holen wenn er gebraucht wird...so ist der Deal. Kannste dir ja denken dass ich den nie geholt habe. Hätte aber jemand einen epileptischen Anfall gehabt, dann hätte ich das getan.
Wie alt seid ihr denn? Kann man euch nicht mal ne Stunde alleine lassen? Anscheinend war halt auch kein anderer Lehrer greifbar!
Beschwere dich beim Schulleiter... der muss das verantworten!
Nein, hat er nicht.
Das ist eine sog. Mitbetreuung und ist rechtlich absolut einwandfrei. Ihr müsst euch nur "beobachtet fühlen". Wie oft er tatsächlich nach euch schaut, ist individuell unterschiedlich. Eine 5. Klasse ist was anderes als eine 10. Klasse die ihre Aufgaben hat und in Ruhe arbeitet.
Wir haben uns keineswegs beobachtet gefühlt.
Jetzt müssen alle Nachsitzen da die Nachbarklasse laut war aber der Lehrer dachte es sei unsere... Das kann er ja nicht wissen, da er ja nicht im Raum war.
Daher weht also der Wind.. hör auf zu jammern.
Wir haben uns keineswegs beobachtet gefühlt.
Der Lehrer hätte theoretisch jederzeit reinkommen können. Das bedeutet "beobachtet gefühlt". Was anderes wäre ist, wenn er euch gesagt hätte "Macht 45 Minuten was ihr wollt, ich schaue definitiv nicht rein" oder "Ich fahre nach Hause. Ihr seid alleine"
In welcher Klasse seid ihr, dass ihr noch ständig beaufsichtigt werden müsst? spätestens in der vierten Klasse ist das doch nicht mehr nötig.
Es waren genug andere Lehrer frei.
Und jetzt müssen alle Nachsitzen da die Nachbarklasse laut war aber der Lehrer dachte es sei unsere... Das kann er ja nicht wissen, da er ja nicht im Raum war.