Dürfen Vertretungslehrer Noten machen?
Ich bin in der 8ten Klasse und habe für die nächsten Wochen vorhersehbar Vertretung im Französischunterricht. Unsere Lehrerin, die uns vorraussichtlich die meiste Zeit in Französisch haben wird, kam heute in den Unterricht um uns zu sagen, dass sie normal abfragen und Stegreifaufgaben schreiben wird. Aber dürfen das Lehrer überhaupt, da wir sie ja normalerweise nicht haben. (Komme übrigens aus Bayern, falls das was ändert)
5 Antworten
Warum sollten sie das nicht dürfen? Lehrer sind Lehrer. Für solche Sachen ist es doch völlig egal, ob der Lehrer euch kennt oder nicht. Damit werden die Noten sogar noch eher objektiver.
Du kannst dir merken: Bei so Fragen wie sie hier immer kommen wie "Dürfen Lehrer..." und "Dürfen meine Eltern..." ist die Antwort eigentlich immer JAA.
Lern lieber deine Vokabeln etc. statt rumzufragen, ob das alles rechtlich erlaubt ist :D
Vertretungslehrer sind auch Lehrer. Nicht nur Pausenclowns. Daher: selbstverständlich!
Sie dürfen fachlich unterrichten und Leistungserhebungen durchführen.
Vertretung darf das, sofern klar ist, dass sie die Klasse einen längeren Zeitraum übernimmt und nicht bloss mal 1 Woche.
Vertretung heisst nun mal genau das: vertreten mit allem drum und dran. Hausaufgaben müsst ihr auch machen.
Natürlich dürfen Vertretungslehrer auch Noten vergeben - was ist das denn für eine Frage?
Die sind genauso Lehrer wie alle anderen auf der Schule auch, nur dass die halt einspringen, falls der "Hauptlehrer" Mal nicht kann.
Ja, die bösen Lehrer dürfen das.
Sollte dich aber nicht weiter interessieren, da man als Schüler ja eh immer vorbereitet ist :)