Darf ein Vertretungslehrer Hausaufgaben aufgeben?

11 Antworten

Ja darf er. Bei Versäumnis kommt das genauso schlecht als hättest du die Aufgaben zwischen zwei regulären nicht erledigt

Ich glaube nur, wenn euer regulärer Lehrer euch Hausaufgaben aufgegeben hätte, dann ja, sonst nein. In diesem Fall müssen die Hausübungen aber genau dieselben sein.

Frag doch einfach den Direktor, der kennt sich meist mit Schulrecht am besten aus.

Ja, das darf er - war zumindest in meiner Schulzeit so.

Ein Vertretungslehrer vertritt euren Deutschlehrer in jeder Beziehung: Im Lehren, im  Aufgeben von Hausaufgaben, im  Bewerten von Hausaufgaben, Im Schreiben lassen von Tests und im Geben von Noten, selbst im Verteilen von Tadeln.:)

Es gibt nicht einen einzigen Grund, weswegen der Vertretungslehrer in seiner Lehr - und Erziehungsaufgabe eingeschränkt sein sollte.