Darf ein Lehrer das Handy weg nehmen und über Nacht behalten?

7 Antworten

Ja darf er, wenn du es beutzt hast / es geklingelt hat / etc. und der Entzug in der Schulordnung geklärt wird. Geh mal zum Rektor und frag, ob du die Schulordnung sehen kannst. Anklage wird sowieso nichts. Warum? Weil du zu 99% falsch liegst und ein Anwalt ein Vielfaches des Handys kosten.


Kuhlmann26  16.03.2016, 09:12

Wir wissen nicht, ob der Fragesteller sich unklar ausgedrückt hat. Seine Frage ist aber mit einem klaren "Nein" zu beantworten. Der Lehrer darf das Handy nicht behalten; weder über Nacht, noch am Tag.

Gehen wir davon aus, dass die Frage falsch formuliert ist und das Handy über Nacht in der Schule verblieben ist. Auch das verstößt gegen das Gesetz. Die Schule kann in ihre Hausordnung schmieren, was sie will. Wenn deren Inhalt gegen Gesetze verstößt, ist dieser nichtig.

Die Handynutzung ist außerhalb von Schulen nicht verboten. Somit greift der Lehrer unrechtmäßig in die Eigentumsrechte desjenigen ein, dessen Handy er über die Schulzeit hinaus einbehalten hat.

Und weil sich diese Tatsache inzwischen auch unter Schulbürokraten herumgesprochen hat, gibt es in den meisten Kultusministerien Handlungsanweisungen für das Belehrungspersonal, wann die Rückgabe eingesammelter Gegenstände zu erfolgen hat. "Zeitnah" ist das entscheidende Wort und es meint, entweder am Ende der Stunde, dann ist der Grund für die Wegnahme - Störung des Unterrichts - nämlich nicht mehr gegeben oder aber nach Ende der letzten Unterrichtsstunde.

Dieser Grundsatz gilt selbst in Bayern, dessen Schulgesetz in der Frage der Handynutzung die größte Einschränkung hat. Es gilt ein generelles Handynutzungsverbot auf dem gesamten Schulgelände aller Schulen. Dieses Verbot kann von den Schulleitung teilweise oder ganz aufgehoben werden. In allen anderen Bundesländern ist es umgekehrt. Handys zu benutzen KANN teilweise oder ganz verboten werden.

Viele Schulen begrenzen das Nutzungsverbot auf die Unterrichtszeit. Manche gestatten es nur an bestimmten Orten innerhalb der Schule.

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Darf er nicht. Klingt so, als würde er dich ausstalken wollen. Deine Fotos und alles. Könnte doppelt illegal sein, was er macht.


DeleteMeMan  16.03.2016, 00:02

Der nächste Kandidat, der keinerlei Ahnung hat. Respekt!

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illerchillerYT  16.03.2016, 06:32

friedemannheim hat ja mal keine Ahnung!

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nein! das wäre unterschlagung und dafür kannst du ihn melden und anzeigen!

im unterricht kann er dir das wegnehmen  - wird geduldet, aber darf er eigentlich auch nicht.

rede mal mit deinen eltern!


henzy71  15.03.2016, 23:48

Was für ein Schwachfug!! Natürlich darf er das Handy wegnehmen. Er darf es sogar für einen angemessenen Zeitraum behalten. Angemessen kann hier durchaus über Nacht bedeuten.

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PeterP58  16.03.2016, 00:00
@henzy71

sagt wer? ich bin kein jurist, sorry!

in der regel verbiete eine schulordnung keine "handys" sondern nur deren "verwendung während des unterrichts". andernfalls dürfte man das handy ja garnicht mit in die schule oder auf den hof mitnehmen.

die schulordnung darf der lehrer durchsetzen und unterbinden - zum beispiel in dem er das handy zu sich nimmt. und das nach einer überlicherweise aufforderung, es nicht zu benutzen!

was berechtigt ihn - und was ist angemessen - das handy über einen (längeren zeitraum als die schulzeit) einzuziehen und zu konfiszieren?

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Ja das darf er. Handys sind in der Schule grundsätzlich untersagt und haben dort nichts verloren. Jede Schule regelt die Handhabung der konfiszierten Handys selbst und dein Lehrer hat es sicherlich nicht mit nach Hause genommen sondern irgendwo gemäß der schulischen Regelung im Schulgebäude verwahrt. Ich muss hier auch Matti zumindest teilweise widersprechen: Natürlich ist die Wegnahme des Handys auch eine erzieherische Maßnahme, ich kenne da auch eine Schule, in der das Handy für eine Woche weggesperrt wird und dann nur von einem Erziehungserechtigten abgeholt werden kann. Wenn der Lehrer es Dir abgenommen hat, so ist er deshalb darauf aufmerksam geworden, weil Du es benutzt hast, er hat es wohl kaum aus Deiner Schultasche herausgekramt.. Du hast also die Regeln übertreten und musst Dich nun den in der Schule festglegten Maßnahmen fügen.
W.

Nein, weil der Grund des einbehaltens ab Ende des Unterrichts nicht mehr existiert