Darf ein gefangener der im offenen Vollzug ist bei der Geburt dabei sein?
Hallo.
Mein ex Freund sitzt im gefängnis aber im offenen Vollzug als er Urlaub beantragt hat an einem Wochenende habe ich ihn die Information gegeben das ich von ihm schwanger bin . Und meine Frage ist ob er trotz Haft bei der Geburt des Kindes dabei sein darf er möchte es und ich auch da das Baby ja von ihn ist.
3 Antworten
Das sollte er mit seiner JVA klären. In der Regel müssen Urlaub oder über Nacht wegbleiben ja vorab genehmigt werden. Da aber niemand weiß wann es losgeht, ist das schwierig. Ich glaube zwar nicht, das er dann da so einfach zu dir kann (vor allem Nachts) aber ich bin kein Experte und kenne die Vorgaben seines offenen Vollzugs nicht.
Das Dürfte kaum ein Problem sein. Da er ja ohnehin urlaubsberechtigt ist, ist es möglich diesen "Urlaub aus besonderem Grund" vorab zu klären, so dass er, wenn der Anruf aus dem Krankenhaus kommt die JVA unverzüglich verlassen kann.
Diese Frage solltet ihr mal mit der JVA klären. Die können euch dann sagen wie bzw ob das in Abstimmung mit deren Vorschriften machbar ist