Rückverlegung in den offenen Vollzug?
Mein Mann war vom 19.04.2021 im offenen Vollzug und wurde am 28.07.2021 in den geschlossenen Vollzug wegen einer offenen Verhandlung verlegt die nun stattgefunden hat am 26.04.2022. Er hat am 06.05.2022 die Verlegung in den offenen Vollzug nach Castrop – Rauxel beantragt am selben Tag wurde er zur Abteilungsbeamtin gerufen die ihm eröffnete das er den Antrag erst nach 3 Monaten D- Flügel intern geöffneter Bereich gestellt werden kann. Desweiteren wurde ihm mittgeteilt das er erst seine Finanzen ordnen solle. Er hat so wie es ihm gesagt wurde alles erledigt und angeschrieben um sein Schuldenstand zu erfahren für eine Schuldnerberatung und private Insolvenz die er auch schon in im offenen Vollzug angesprochen hatte und auch im Vollzugsplan steht. Jetzt soll er erneut Erprobt werden ob er für den offenen Vollzug obwohl er schon am 07.06.2021 die Gewährung hatte in Castrop – Rauxel die JVA zu verlassen. Kann man da irgendwas tun oder muss er die 3 Monate abwarten ?
1 Antwort
Wir kennen die Hintergründe nicht. Leider hast du nicht geschrieben, worum sich die Verhandlung am 26.04.2022 gehandelt hat und ob eine Verurteilung erfolgte oder nicht. Diese Verhandlung könnte dazu geführt haben, dass alles neu bewertet werden muss.
Frage am besten euren Rechtsanwalt. Er kennt den gesamten Vorgang. Wenn der Antrag abgelehnt wurde, gibt es sicherlich ein Rechtsmittel, das ihr gegen die Ablehnung einlegen könnt. Auf dem Ablehnungsbeschluss wird darüber aufgeklärt. Ihr müßte gewisse Fristen für die Rechtsmitteleinlegung beachten. Sie steht ebenfalls in dem Ablehnungsbeschluss!
Sie handelte um fahren ohne Fahrerlaubnis wie die anderen Urteile auch 4 Monate nachschlag