Darf ein Fremder einfach so ein Bild von meinem Hund machen?

17 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

So lange der Hund nichts dagegen hat, ist es erlaubt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Animallover4242 
Beitragsersteller
 16.07.2019, 08:04

Und mein Grundstück darf sie also auch einfach so fotografieren ?

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josef050153  17.07.2019, 10:10
@Animallover4242

Im Prinzip ja, Google darf das ja auch. Aber du hast ja geschrieben, dass dein Hund fotografiert wurde.

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josef050153  20.07.2019, 07:19
@Animallover4242

Naja, dann musst du ihn zur Polizei bringen und dort kann er seine Aussage wiederholen. Ich hoffe, die haben einen Experten für Knurrologie.

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Animallover4242 
Beitragsersteller
 20.07.2019, 08:41
@josef050153

Ja hat schon eine Aussage gemacht

sie muss 256€ zahlen wir waren erfolgreich 💪🏼

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Ja sie darf das und darf sogar etliche Dinge mit diesem Bild anstellen incl. eine Verkaufsanzeige damit ausstatten. Ärgerlich, ist aber so.

Tiere haben kein Recht am eingenen Bild, weswegen jeder in der ganzen Welt dein Tier fotografieren darf und im Internet in Zeitung und wer weis sonst noch wo plazieren.

Was sie allerdings nicht darf ist deinen Hund mitsamt deinem Garten zu fotografieren, weil das ist deine Privatsphäre und darf witzigerweise nicht abgelichtet werden (bis auf die Teile, die man von einer normalen Straße - öffentliche Straße - einsehen kann) bis auf Haus und erkennbare Merkmale.

Im öffentlichen Raum ja, auf Deinem Grundstück nicht.

Ist erlaubt, ja solange Sie dich nicht fotografiert ist alles gut


Ich würde mal sagen, dass du dagegen nichts machen kannnst.

Prinzipiell unterliegt der Hund nicht dem Persönlichkeitsrecht. Hier lässt sich also kein Verbot ableiten.

Wäre also zu betrachten, ob die Frau dein Grundstück fotografieren darf. Hierzu gibt es vom BGH das sogenennnte Friesenhausurteil. Darin wurde entschieden, dass Aufnahmen von fremdem Eigentum dann zulässig sind, wenn sie von der Straße aus, also ohne Betreten des Grundstückes gemacht wurden und wenn dazu keine besonderen Hindernisse wie ein Sichtschutz umgangen wurden (z.B. durch Einsatz eines Helikopters) oder wenn dazu keine besonderen technischen Vorrichtungen (z.B. Teleobjektive) verwendet wurden. Auch dürfen auf dem Bild keine Personen zu sehen sein, denn dannn würde das Recht am eigenen Bild greifen. Wenn ein Eigentümer keine Aufnahmen haben möchte, bleibt es ihm freigestellt, einen entsprechenden Sichtschutz zu installieren. Der BGH begründet sein Urteil u.a. damit, dass anderenfalls praktisch nur noch auf hoher See fotografiert werden könnte, denn an Land ist es praktisch unvermeidlich, dass auf einem Foto auch irgendwelches Privateigentum mit drauf ist.

Dazu kommt, dass private Aufnahmen sowieso deutlich weniger beschränkt sind als Aufnahmen zur Veröffentlichung oder gar zur gewerblichen Verwendung.