Darf ein Feuerwehrmann eine Person in Lebensgefahr bewusstlos schlagen?
Angenommen ein Opfer ist in einem Brennendem Haus. 2 Feuerwehrleute wollen ein Opfer retten aber das weigert sich und bringt sich und alle in Gefahr. Darf ein Feuerwehrmann diese Person dann bewusstlos schlagen?
6 Antworten
und alle in Gefahr.
soweit wird es nie kommen: bei Gefahr für die Einsatzkräfte wird sich zurückgezogen. Nennt sich Eigenschutz und geht vor. Wer nicht gerettet werden will, hat schon.
Darf ein Feuerwehrmann diese Person dann bewusstlos schlagen?
1.: funktioniert sowas nur im Film,
2.: es wäre zumindest strafrechtlich MEINER Einschätzung nach legitim, da hier das höhere Rechtsgut (Leben) gegen das geringere Rechtsgut (Gesundheit) abgewogen wird. Keine Ahnung, was daraus zivilrechtlich werden würde.
Allerdings stellen sich weitere Probleme:
-wenn es die Willensäußerung eines Menschen ist, NICHT gerettet oder behandelt zu werden, muss man dieser Folge leisten.
Insgesamt ist diese Situation SEHR konstruiert und meine Einschätzung dazu ist:
"Wer nicht will, der hat schon".
Pech, wenn du nicht gerettet werden willst, dann werden sie dich verbrennen lassen, oder sie Verpassen dir ein Beruigungsmittel. Aber meistens haben sie nicht die Zeit!
Außerdem eigensicherung geht vor!
Kommt auf die Situation an, bei einem Brennendem Haus nicht, bei einer anderen Bergung vieleicht schon!
bei einer anderen Bergung vieleicht schon!
wäre die absolute ultima ratio. Eine Zwangsbehandlung (was die Therapie mit Sedativa darstellt) hat extrem hohe rechtliche Hürden. Vorher würde die Polizei unmittelbaren Zwang anwenden. Und zu beachten ist immer der Patientenwille: wer nicht will, kann zu nichts gezwungen werden.
Hallo,
hoer müsste man abwägen. Höchstes Gut ist es Menschen leben zu retten. Wenn diese Person unmittelbar bedroht ist zu verbrennen oder durch die Rauchgase zu sterben wird es sicherlich den Löschdroiden äh Feuerwehrmänner*innen diese Person auch gegen den Willen rauszuschleifen, die Polizei die sonst diese Aufgabe bei fremd oder eigengefärdung übernimmt kann hier nicht unmittelbar dabei sein bzw. es nicht selbst ausführen. Trotzdem ist es wahrscheinlich das dies im nachgang intern oder durch Staatsanwälte geprüft wird. Das bewusstlos schlagen halte ich für nicht angemessen.
Löschdroiden äh Feuerwehrmänner*innen
Vielen Dank für solcherlei geringschätzige Bezeichnungen. Wenn du so von uns denkst, brauchst du unsere Arbeit ja auch nicht in Anspruch nehmen!
Wenn du dich angegriffen fühlst tut es mir leid. Wenn ich falsch gegendert hab, da übe ich noch,
Gendern ist Bullshit hoch zehn und wird von keiner intelligenten Person betrieben. Es geht um "Löschdroiden" .
Ja. Wenn es notwendig ist, um dieser Person (und u.U. sein eigenes Leben) zu retten, darf er das. Er muß es aber gut abwägen, da so er natürlich mehr Verletzungen verursacht.
Muß also gut begründet sein, zb Haus brennt, Bewohner will es aber nicht verlassen oder schlägt in wilder Panik um sich und gefährdet so auch das Leben des Feuerwehrmänner.
Ist aber mehr als unwahrscheinlich, das ein Feuerwehrmann jemanden einfach so mal ko schlägt.
Dürfte aber auch kaum notwendig werden, da man in einem brennenden Haus ohne Atemschutz ohnehin sehr schnell das Bewusstsein verliert.
Zur Not wartet man eben die paar Minuten, 😉
Eigenschutz geht immer vor.
Abgesehen davon wird eine Person die Rauchgase einatmet früher oder später sowieso ohnmächtig.
völliger Schwachsinn. Ich renne doch nicht PA raus, lasse mir Midazolam aufziehen, renne wieder rein, suche Person XY, versuche die Nase zu treffen und warte ab, bis das Midazolam wirkt. Bis dahin ist die Person bewusstlos. VÖLLIG unrealistisch.
Exakt das: wer nicht will, der hat schon.