Darf ich in Notwehr einen Menschen töten?
Angenommen ich werde von 2 Menschen mit einem Messer bedroht. Angenommen ich finde eine Eisenstange heb sie auf und schlag davon einem der Angreifer auf den Schädel mit nur einem Schlag und er stirbt.
Wäre das dann Notwehr mit Todesfolge?
19 Antworten
https://www.tus-luebeck.de/images/jujutsu/Downloads/Notwehr%20Strafverteidiger.pdf
Selten einen prägnanteren Artikel gelesen. Positiv beeindruckend.
Dürfen nein, können schon
Wenn du in Lebensgefahr bist durch diesen anderen Menschen, dann wehrst du dich.
Ob das eine Straftat ist, wird ein Gericht entscheiden.
Ja. Notwehr ist immer Situationsabhängig. Hast du keine andere Wahl und es war nur 1 Schlag dann brauchst du keine rechtlichen Folgen zu befürchten
Man ist verpflichtet das mildeste zur Verfügung stehende Mittel einzusetzen.
Richtig und wie ich in meinen ursprünglichen Kommentar weiter ausführte, ist es das mildeste Mittel, wenn er keine andere Wahl hat. Soll er sie nett drum bitten ihn nicht abzustechen?
Dich will ich der Situation sehen Mr.Kurzsichtig wie du auf die Beine zielst wenn jemand mit einem Messer auf dich zugerannt konnt. Du würdest wahrscheinlich gar nichts machen weil du dich vor Angst einnässt.
Klar, wenn du tot bist, ist dene vorm Gericht es wurst ob du auf Beine odef Kopf zielen wolltest. Es schaut immer einfacher aus als es ist
Ganz genau, es schaut immer einfacher aus als es ist. Notwehr nicht = Notwehr
Ich hab auch nie was anderes behauptet. Genau das hab ich in meinem ursprünglichen Kommentar gesagt. Kauf dir nh neue Lesebrille
Wenn das mildeste Mittel denn Angriff nicht abwehrt darf man extremer werden gibt ja genug Messerstecher mit Todesfolgen die freigesprochen wurden also
Auch wenn du jemanden tötest kann das Verfahren noch wegen Notwehr eingestellt werden
Ja wäre Notwehr.
Wenn die aber bewaffnet waren, fürchtet man doch um sein Leben. Der Täter ging mit einem Schlag Tod.
Du kennst z.B. das Alter des Täters nicht. War er vielleicht schon um die 90 und ist deswegen schon an einem Schlag gestorben? Dann könnte es plötzlich ganz anders aussehen, weil man vermutlich problemlos hätte fliehen können.
Du kennst auch den Tatort nicht. War dort viel los? Gab es Zeugen der Bedrohung? Oder gibt es nur einen erschlagenen Typen ohne jegliche Zeugen?
Richtig, könnte jetzt nur nach dem gehen was mir vorgegeben wurde aber hätte jetzt gedacht das es unter Notwehr fällt
Stimmt nicht ganz.