Darf die Polizei jemanden anhalten?

5 Antworten

Gemäß § 36 Abs. 5 StVO darf die Polizei jederzeit anlasslos Kontrollen vornehmen, um die Verkehrstüchtigkeit von Fahrzeugführer und Fahrzeug festzustellen. In diesem Rahmen müssen auch die Personalien der Person festgestellt werden, um zu überprüfen, ob eine Fahrerlaubnis vorliegt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter im gehobenen Dienst seit 2017

wiki01  14.05.2021, 09:49

Hier geht es wohl mehr um Verstöße gegen Ausgangsbeschränkungen. Aber egal, sie darf es.

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Darf die Polizei jemanden anhalten?

Die Polizei darf stets und ständig alle und jeden anhalten, einfach so, völlig ohne Grund auch.


PolNRW93  14.05.2021, 19:52

wenn du von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr sprichst, ist das richtig. Wobei ich die Formulierung „ohne Grund“ irreführend finde.

Jeden fußläufigen Bürger „stets und ständig einfach so und völlig ohne Grund“ anhalten (und kontrollieren!) darf die Polizei nicht.

Da gibt es Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Denn auch eine schlichte IDF ist ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers und jeder Rechtseingriff bedarf einer Gesetzesgrundlage.

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feinerle  15.05.2021, 14:59
@PolNRW93

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Jeden fußläufigen Bürger „stets und ständig einfach so und völlig ohne Grund“ anhalten (und kontrollieren!) darf die Polizei nicht.

Jap, Du in NRW nicht, das ist durchaus richtig.

Anderswo schon.

Bayern hat bereits diese Möglichkeit 1995 in das Polizeiaufgabengesetz aufgenommen, BW 1996 ins PolG, Thüringen, Brandenburg und Sachsen sowie meines Wissens nach auch Mecklenburg-Vorpommern sind diesem Beispiel bereits gefolgt.

Die Bundespolizei hat diese Möglichkeit ebenfalls, zudem möchten, wie ich gehört habe, auch Hessen und das Saarland diese Rechtsgrundlage, Schleierfahnung, wie sie genannt wird, aufnehmen.

NRW nicht, drum kannst Du das im Dienst nicht, was Du in Bayern jedoch könntest. Je südlicher im Land, um so restriktiver sind bekannter Maßen Gesetzgebung, Auslegung und auch Handhabung.

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Darf die Polizei jemanden anhalten?

Na klar, es ist die Polizei. Aber danach lassen sie den Fahrer weiterfahren, wenn der Grund plausibel ist.


Melisxsa 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 12:29

MIch kommt jemand nach 22 Uhr abholen, reicht das als Grund oder wollen die Geld dafür ?

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wiki01  15.05.2021, 12:33
@Melisxsa

Wenn du nach Hause musst, ist das ein Grund.

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Natürlich. Die Polizei darf jederzeit bei jeden eine Identitätsfeststellung machen.


Melisxsa 
Beitragsersteller
 15.05.2021, 12:28

Ist mir klar aber dürfen die wegen der Ausgangssperre jemanden Bußgeld geben, weil jemand abgeholt werden muss ?

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TheAnswer1997  16.05.2021, 03:36
@Melisxsa

Theoretisch Ja, aber wenn du es nachweisen kannst, dass du eine Fahrstunde hattest und dich jemand abholen kommt, schreibt dir keiner nen Bußgeld. Viele Kollegen geben auch erstmals nur ne Verwarnung

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