Die Frage ist auch, ob es sein privates Handy war. Ich bin mir ziemlich sicher, dass er nur ein dienstliches Gerät verwenden darf. Der Grund dazu liegt natürlich im Datenschutz. Beim privaten Handy ist es möglich, dass fremde Personen (Ehefrau, Kinder) auf diese Fotos und somit diese Datensammlung zugreifen können. Es gibt ja keine Vorschrift die im das verbietet. Ein dienstliches Gerät ist da was anderes. Hier ist es klar verboten, dass er das fremden Personen (Frau Kind) zugänglich macht.
Also ist die Verwendung eines privaten Gerätes für die Sammlung von Daten (=Foto) nicht erlaubt. Da bin ich mir ziemlich sicher. So ist zumindest die gesetzliche Lage in Österreich.
Wenn du aber Schwarzfahrer bist/warst dann würde mich da schön still verhalten. Weil er macht nur seinen Job um diese Schwarzfahrer-Schmarotzer raus zu filtern. Sich danach am Kontrolleur rächen zu wollen ist etwas niederträchtig.