Darf ein Ehe-Partner während einer Ehe, sich eine Wohnung suchen und dort hinziehen?
Ich habe noch nie davon gehört, dass das in einer Ehe so üblich ist, aber klar, wenn jetzt z.b der Arbeitsplatz das einen ehepartners neben mir mal an mindestens drei Stunden von dem zu Hause entfernt ist. Dann kann ich das natürlich irgendwo auch gut verstehen. Und wenn man die Schnauze voll hat von dem jeweiligen Haushalt mit der Familie, kann ich es auch verstehen.
9 Antworten
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Klar manchmal muss man ja in einer anderen Stadt arbeiten. Da kann man nicht die ganze Zeit ein Hotel bezahlen. Oder man braucht vielleicht seine Ruhe mal vor dem Ehepartner. Jürgen von der Lippe wohnt seid 40 Ehejahren getrennt von seiner Ehefrau in einer Stadtwohnung da er die Stsdt mag und die wohnt er ländlich in Berlin
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Natürlich. Verheiratet zu sein beinhaltet zwar auch ein paar Pflichten, aber deshalb ist man kein Gefangener oder Knecht.
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Klar. Ich kenne sogar einige, die das getan haben, weil sie beruflich unter der Woche mehrere Hundert Kilometer von Zuhause weg sein mussten und nur am Wochenende daheim beim Ehepartner waren.
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klar kann ein Ehepartner woanders wohnen, so er will
allerdings gibt es da schon Unterschiede:
a) der eine hat seinen Arbeitsplatz in einer anderen Stadt (weiter weg) und kommt nur am Wochenende nach Hause - oder er ist ständig beruflich unterwegs (Vertreter, Politiker, Monteure, Bauarbeiter ....) dennoch bleibt die eheliche Wohnung der Mittelpunkt seines Lebens, die auswärtige Wohngelegenheit ist nur eine Art Nebenwohnsitz aus beruflichen Gründen - ein Ehepartner ist dauerhaft pflegebedürftig, der Ehepartner kann die Betreuung nicht leisten (da z.B. berufstätig) - der pflegebedürftige Ehepartner ist somit im Heim untergebracht, da es keine andere Lösung gibt
b) der andere hat -aus welchen Gründen auch immer- keinen Bock auf ein ständiges Zusammenleben in einer Wohnung/Haus und wohnt dauerhaft woanders - das kann erhebliche Nachteile mit sich bringen: z.B. den Verlust des Anspruchs auf Ehegattensplitting bei der Einkommensteuer sowie den Verlust der Mitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung - ich vermute der Grund ist: hier fehlt der gemeinsame Haushalt und somit die eheliche Gemeinschaft, wie sich der Gesetzgeber diese vorstellt und das aus keinem außergewöhnlichen Anlass - wie unter a) genannt
ich nehme an, es ist das, was du wissen wolltest
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na selbstverständlich kann er das. es ist niemand verpflichtet mit jemand anderen zusammen zu leben
die Miete der bisherigen gemeinsamen Wohnung muss man weiter (anteilig) tragen, das wäre z.B. so eine Pflicht