Darf die Schulleitung das?

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Es ist schwierig einen konkreten Ratschlag zu geben, ohne zu wissen in welchen Bundesland sich deine Schule befindet, da aufgrund des Bildungsföderalismus unterschiedliche Regelungen gelten.

In den aller meisten Bundesländern ist das allerdings folgendermaßen:

Die Ordnungsmaßnahme stellt einen Verwaltungsakt dar, der mit Rechtsmittel angegriffen werden kann.

Des Weiteren muss vor Erlass einer Ordnungsmaßnahme eine Anhörung erfolgen, sodass ohne Anhörung auch kein Verwaltungsakt erlassen werden darf. Da ich nicht weiß, ob dir die Möglichkeit der Anhörung gegeben wurde beziehungsweise deinem Erziehungsberechtigten, teile ich dir das mit, weil sich damit eine gute Verteidigungsgrundlage öffnet.

Das bedeutet für dich: Wenn die Ordnungsmaßnahme erlassen wird, kannst du bei der Schule einen Widerspruch einreichen. Achte dabei auf eine feinsäuberliche Begründung.

Anschließend prüft die Schule den Widerspruch und erlässt einen Abhilfebescheid (also deinem Widerspruch wurde stattgegeben) oder lehnt ihn ab und leitet den Widerspruch der zuständigen Aufsichtsbehörde weiter. Dort wird dieser von einem Juristen geprüft. Sollte der Widerspruch auch von der Aufsichtsbehörde abgelehnt werden, dann darfst du einen Einspruch erheben und dagegen klagen.

Die Erziehungsmaßnahme stellt keinen Verwaltungsakt dar, aber dennoch gelten hier bestimmte Regelungen. Der üblichste Weg ist das direkte Gespräch seitens deiner Eltern mit der Schulleitung und gegebenenfalls die Kontaktaufnahme zur Aufsichtsbehörde, sollte das Gespräch mit der Schulleitung keine Früchte tragen. Außerdem halte ich die erlassene Erziehungsmaßnahme nicht für verhältnismäßig.

Ich habe in meiner Schulzeit hin und wieder einen Rechtsstreit mit meiner Schule führen müssen, die allesamt zu meinem Gunsten ausgefallen sind.
In der Regel ergeht nach Einreichen des Widerspruchs ein Abhilfebescheid, da die meisten Schulen diesen nicht von der Aufsichtsbehörde prüfen lassen und eine eventuelle Verhandlung vor dem Gericht vermeiden wollen.

Insgesamt ist die Erfolgsqoute gegen Ordnungsmaßnahmen von Schulen anzugehen sehr hoch und das deckt sich auch mit meiner Erfahrung. Die Schulen arbeiten in der Regel nicht sauber, da kaum ein Schüler Rechtsmittel ergreift.


AufGleichstand  13.06.2024, 15:08

Vielen lieben Dank, dass du meinen Beitrag als die hilfreichste Antwort ausgezeichnet hast. Es freut mich sehr, dass ich dir weiterhelfen konnte.

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