Darf die Schule mir das tragen von Kopfbedeckung verbieten?

7 Antworten

Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205)

Aus § 42

3. Schülerinnen und Schüler ...... haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.

Aus § 53

Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen

Erzieherische Einwirkungen....... können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt.

Es gibt Ausnahmen bei Kopfbedeckungen: Krankheiten, Läuse. Da das wohl bei dir vorliegt, kannst du auf Kopfbedeckung bestehen.

Du hast durch die Anmeldung die Regeln der Schule akzeptiert, und wenn diese es so vorschreibt, Gillt es auch für dich.


Vatti65  31.08.2023, 05:46

Schwer zu ertragen finde ich, dass einige Menschen glauben, die Regeln müssten an ihre eigenen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und sie nennen das dann „gesunden Menschenverstand“, „dasZeitgeschehen“ usw. Ohne verbindliche Regeln funktioniert ein gesellschaftliches Zusammenleben nun einmal nicht.

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justfox757  01.03.2023, 16:25

Es ist schon wirklich schwer zu ertragen was manche Leute hier für einen Unsinn von sich geben. Aus der Allgemeinen Schulpflicht pauschal den Rückschluß zu ziehen, dass alle Regeln der Schule allein durch die Anmeldung akzeptiert worden sind halte ich für eine interessante Ansicht. Wohl eher zur Kenntnis genommen. Regeln müssen auch hin und wieder an das Zeitgeschehen angepasst werden.

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MintOS  01.03.2023, 16:28
@justfox757

Die Schulen nehmen dich nur auf wenn du die Regel per Unterschrift gegenzeichnest, so war es damals bei mir zumindest.

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Die Schulordnung ist zuständig, was in der Schule vorgegeben ist. Wenn Du im Winter mit Mütze zur Schule kommst, ist das sicher in Ordnung. Im Schulgebäude lt. Schulordnung dann aber untersagt.

Wenn das so in der Schulordnung steht und das von der Elternvertretung abgesegnet ist, dann ja. Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei der Einführung einheitlicher Schulkleidung.

Die Schule darf auf dem gesamten Schulgelände das Tragen von Kopfbedeckungen verbieten. Sie hat das Hausrecht.

Das Verbot betrifft nicht nur Dich, sondern alle Schüler/innen und Lehrer/innen. Deshalb wirst Du durch das Verbot nicht gegenüber den anderen unangemessen benachteiligt.

Giwalato


9090909 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 17:47

Das traurige ist muslimische mädchen dürfen das. Und das stört mich. Es ist untersagt. Und die dürfen es. Bin nicht ausländerfeindlich habe viel ausländische freunde.

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okieh56  05.11.2018, 18:55
@9090909

Das ist nicht in Ordnung. Sage doch einfach, du trägst die Kapuze aus religiösen Gründen, das Spagettimonster verlangt es vor dir - dann müssen sie das akzeptieren oder allen Schülern/Schülerinnen verbieten ;-)

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Klaraaha  05.11.2018, 19:58
@9090909

Die jammern dann hinterher, dass sie keinen Job bekommen. Viele Betriebe schicken ihre Führungskräfte auf Benimmkurse frei nach Freiherr von Knigge. . Es schadet nicht, einige Benimmregeln schon in der Schule zu lernen, was eigentlich auch Sache der Eltern wäre, denn das kann im späteren Leben auch für den beruflichen Erfolg wichtig sein. Früher lernte man einige Regeln auch in den Tanzkursen.

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