Darf die Schule mir das tragen von Kopfbedeckung verbieten?
Unsere Schule verbietet es den Schülerinnen und Schülern das tragen von Kopfbedeckung.
So steht es in der Schulordnung.
Jetzt meine frage auch wenn es von der Schule verboten ist, können sie es uns doch nicht verbieten oder?
Ich trage nämlich gerne Kopfbedeckung (Kaputze, Kappe)
Also muss ich die Kaputze Abziehen wenn ein Lehrer es mir sagt?
Und ich frage nicht ob es sich gehört!
Es ist unhöflich Kopfbedeckung zu tragen Aber das ist nicht meine frage.
Danke für Hilfreiche Antworten, und eure Zeit die ihr mir Spendet um meine frage zu beantworten :)
7 Antworten
Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. April 2011 (GV. NRW. S. 205)
Aus § 42
3. Schülerinnen und Schüler ...... haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.
Aus § 53
Erzieherische Einwirkungen, Ordnungsmaßnahmen
Erzieherische Einwirkungen....... können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt.
Es gibt Ausnahmen bei Kopfbedeckungen: Krankheiten, Läuse. Da das wohl bei dir vorliegt, kannst du auf Kopfbedeckung bestehen.
Du hast durch die Anmeldung die Regeln der Schule akzeptiert, und wenn diese es so vorschreibt, Gillt es auch für dich.
Schwer zu ertragen finde ich, dass einige Menschen glauben, die Regeln müssten an ihre eigenen persönlichen Bedürfnisse angepasst werden und sie nennen das dann „gesunden Menschenverstand“, „dasZeitgeschehen“ usw. Ohne verbindliche Regeln funktioniert ein gesellschaftliches Zusammenleben nun einmal nicht.
Die Schulen nehmen dich nur auf wenn du die Regel per Unterschrift gegenzeichnest, so war es damals bei mir zumindest.
Die Schulordnung ist zuständig, was in der Schule vorgegeben ist. Wenn Du im Winter mit Mütze zur Schule kommst, ist das sicher in Ordnung. Im Schulgebäude lt. Schulordnung dann aber untersagt.
Wenn das so in der Schulordnung steht und das von der Elternvertretung abgesegnet ist, dann ja. Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie bei der Einführung einheitlicher Schulkleidung.
Die Schule darf auf dem gesamten Schulgelände das Tragen von Kopfbedeckungen verbieten. Sie hat das Hausrecht.
Das Verbot betrifft nicht nur Dich, sondern alle Schüler/innen und Lehrer/innen. Deshalb wirst Du durch das Verbot nicht gegenüber den anderen unangemessen benachteiligt.
Giwalato
Das traurige ist muslimische mädchen dürfen das. Und das stört mich. Es ist untersagt. Und die dürfen es. Bin nicht ausländerfeindlich habe viel ausländische freunde.
Die jammern dann hinterher, dass sie keinen Job bekommen. Viele Betriebe schicken ihre Führungskräfte auf Benimmkurse frei nach Freiherr von Knigge. . Es schadet nicht, einige Benimmregeln schon in der Schule zu lernen, was eigentlich auch Sache der Eltern wäre, denn das kann im späteren Leben auch für den beruflichen Erfolg wichtig sein. Früher lernte man einige Regeln auch in den Tanzkursen.
Es ist schon wirklich schwer zu ertragen was manche Leute hier für einen Unsinn von sich geben. Aus der Allgemeinen Schulpflicht pauschal den Rückschluß zu ziehen, dass alle Regeln der Schule allein durch die Anmeldung akzeptiert worden sind halte ich für eine interessante Ansicht. Wohl eher zur Kenntnis genommen. Regeln müssen auch hin und wieder an das Zeitgeschehen angepasst werden.