Darf die Schule ein Schülerpraktikum verbieten, nur weil es in der Nachbarstadt statt finden soll?
Hallo Zusammen,
ich habe aktuell ein Verständnisproblem damit, dass die Schule meines Sohnes meinem Sohn ein vielversprechendes Schülerpraktikum verbieten möchte, nur weil es nicht im gleichen Ort ist, wie die Schule.
allerings: wenn die Lehrerin genau auf die andere Seite der Stadt fahren würde, wäre der Weg weiter, als zur benachbarten Stadt.
das sieht für mich ein wenig wie „Prinzipienreiterei“ aus….
Das Argument, dass sie natürlich dann auf der Fahrt zur anderen Seite der Stadt (ca 25 km) dann mehrer Besuche kombinieren möchte, kann ich ja sogar nachvollziehen. Allerdings hält sich mein Verständnis in Grenzen. Denn mein Sohn möchte sein Praktikum in einer Betriebsstätte absolvieren, die in der Nachbarstadt, aber nur 17 km entfernt ist.
widerum sind Betriebsstätten erlaubt, die genau an der Grenze zu unserer Stadt liegen….
zum Praktikum: mein Sohn möchte ein Praktikum als Fachinformatiker machen (was aktuell in vielen Betrieben noch nicht möglich ist, wegen noch viel vorhandenen Homeoffice-Regelungen). Die Firma in der Nachbarstadt würde ein Schülerpraktikum vor Ort möglich machen. Natürlich rechnet sich mein Sohn auch aus, sich nach dem Praktikum und wenn er dann in die 10. Klasse kommt, dann direkt sich dort zu bewerben für eine Ausbildung nach der 10. Klasse. Das Schülerpraktikum soll jetzt genau die 3 Wochen vor den Sommerferien statt finden und müsse (sofern er nicht doch fachabi machen möchte), sich dann ab Sommer für nächstes Jahr bewerben….
meine Frage (nun endlich ;-) )
gibt es einen Beschluss/ ein Gesetz (irgendetwas schriftliches), die das Für oder Wider eines solchen Verbots der Schule beschreibt?
Es ist also eine Haftungsfrage, die Lehrkraft ist nicht versichert, wenn sie in den Nachbarort muss.
Also, das mit der Haftungsfrage glaube ich nicht, denn angrenzende Betriebe an der Stadt wurden auch erlaubt. Nur nicht eben 17 km von der Schule.
7 Antworten
Sprich die Schulleitung darauf an. Auch warum es wichtig ist, dass er genau dort sein Praktikum macht. Falls die Schulleitung es ablehnt, kannst du um eine schriftliche Begründung (mit den entsprechenden Paragrafen) der Ablehnen bitten.
Es ist üblich und erwünscht, dass das Schülerpraktikum in der eigenen Stadt stattfindet.
Meinem Sohn wurde es jedoch genehmigt, sein einwöchiges Praktikum in der Nachbarstadt zu absolvieren. Wir mussten einen schriftlichen Genehmigungsantrag beim Direktor stellen.
An der ehemaligen Schule meiner Tochter wurde im Ausnahmefall sogar einmal ein Praktikum im Ausland genehmigt.
Es waren zwei Münchner Gymnasien.
Meine beiden Kinder wurden jedoch während ihres Praktikums nicht vom Lehrer besucht. Es gab nur jeweils einen Anruf während der Praktikumszeit.
Es gibt sicher keinen Erlass und keinen Passus im Schulgesetz, der ein Praktikum nur in der eigenen Stadt vorsieht. Das ließe sich bei sehr kleinen Gemeinden ja gar nicht durchhalten.
Sicher hat die Schule ein Praktikumskonzept. Vielleicht steht da so was drin. Aber keine Regel ohne Ausnahme - vielleicht könnt ihr als Eltern das Gespräch suchen.
Ah. Das ist ein sehr guter Tipp!!! Vielen lieben Dank !
Ja, das darf sie. Wenn es heißt nur in Stadt X, ist es eben nur in Stadt X.
Hi, JustMe1982.
Das ist ein ungeschriebenes Gesetz, dass das Praktikum an der Schule, die ortsansässig ist, gemacht werden muss.
Ich würde da mit dem Lehrer oder der Lehrerin noch mal eingehend ein paar Worte sprechen, denn wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg. Willkür braucht man nicht hinzunehmen.
Mit lieben Grüßen, Renate.