Darf die Schule Kinder zwingen, am Religionsunterricht teilzunehmen?
Hi ,
ich möchte wissen, ob eine Schule Schüler und Schülerinnen zum Religionsunterricht in der 5. und 6. Klasse zwingen darf. Egal welcher Religion sie angehören?
Meinst Du : " .... ZUM ...." Reliunterricht zwingen???? ... DANN müsstest Du das schreiben! .... so ist Deine Frage unverständlich!
Aber Du hast schon die Frage verstanden!!Trotz des Fehlers.
Unglaublich!
8 Antworten
Zunächst ist das mal Ländersache und im jeweiligen Schulgesetz geregelt. Über allem steht aber das Grundgesetz, insbesondere Art. 7.2, nach dem bis zum Alter von 14 Jahren die Ereziehungsberechtigten und ab 14 Jahren das Kind selber über die Teilnahme entscheidet. Ein Zwang zum Religionsunterricht ist grundgesetzwidrig.
In den meisten Ländern ist es so, dass die Abmeldung schriftlich erfolgen muss. Ist Reli eine Randstunde, können die Kinder nach Hause gehen. Liegt es mittendrin, ist die Schule zur Aufsicht durch einen Lehrer verpflichtet.
Sofern als Ersatzuntericht an der Schule Philosophie eingerichtet ist oder ein vergleichbares Fach, ist die Teilnahme daran verpflichtend.
Um die genauen Regelungen zu erfahren, bitte nach dem Schulgesetz des jeweiligen Landes googeln.
Ab 14 Jahren dürfen die Kinder alleine entscheiden, ob sie am Religionsunterricht teilnehmen wollen. Die Eltern und die Lehrer haben hier kein Mitspracherecht.
und nachdem Schüler der 5. und 6. Klasse meistens noch nicht 14 sind: ja, wenn die Eltern einverstanden sind, kann die Schule die Kinder zum Religionsunterricht zwingen.
Die Eltern und die Konfessionszugehörigkeit entscheiden darüber, ob und in welchen Reli die Kinder bis 14 kommen.
Die Eltern haben aber auch die Möglichkeit, ihre Kinder vom Reli abzumelden. Dann muss man stattdessen in Ethik gehen.
Wenn es kein Ethik und keine Betreuung der Kinder in der entstandenen Freistunde gibt, wird man wohl zum Reli gehen müssen.
Das entscheiden die Eltern bei der Anmeldung an der jeweiligen Schule. Die füllen einen Fragebogen aus.
Die Schule muss normalerweise einen Ersatzunterricht (Ethik) bereitstellen für diejenigen, deren Religion nicht unterrichtet wird.
Trotz der Entscheidung der Eltern hat die Schule die Kinder am Religionsunterricht gezogen. Soll die Familie einen Anwalt einschalten?Wo kann man sich darüber beschweren?