Darf die Rektorin ein Bild von mir machen?

2 Antworten

Das kommt auf den Inhalt der Einwilligung drauf an. Ein Foto als Konsequenz für Unsinn ist bestimmt kein Klassenfoto, zumal es ja nicht deine Klasse abbildet.

Nein das darf sie nicht. Eine Einwilligung zum Klassenfoto und unerlaubte Aufnahme sind noch immer zwei Paar Schuhe. Macht die Direktorin ohne Erlaubnis von dir ein Foto, verstösst sie damit gegen dein Persönlichkeitsrecht, was nach § 201 bzw. § 201a StGB eine Straftat darstellt. Strafbar ist auch, diese Aufnahmen unbefugt zu verwenden, bzw. deinen Eltern, öffentlich oder den anderen Lehrern, zugänglich zu machen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung