Darf die Rektorin ein Bild von mir machen?
Darf die Rektorin aus der Schule ein Bild von mir machen, beispielsweise wenn ich mist gebaut habe. Wenn ich die Einwilligung unterschrieben habe die einem immer am Anfang der Schuljahres gegeben wird das man auf Klassenfotos zusehen sein darf?
2 Antworten
Das kommt auf den Inhalt der Einwilligung drauf an. Ein Foto als Konsequenz für Unsinn ist bestimmt kein Klassenfoto, zumal es ja nicht deine Klasse abbildet.
Nein das darf sie nicht. Eine Einwilligung zum Klassenfoto und unerlaubte Aufnahme sind noch immer zwei Paar Schuhe. Macht die Direktorin ohne Erlaubnis von dir ein Foto, verstösst sie damit gegen dein Persönlichkeitsrecht, was nach § 201 bzw. § 201a StGB eine Straftat darstellt. Strafbar ist auch, diese Aufnahmen unbefugt zu verwenden, bzw. deinen Eltern, öffentlich oder den anderen Lehrern, zugänglich zu machen.
Ich glaube da liegt eine Verwechselung bei den Nummern der Paragraphen vor.