Darf das Postamt das und wenn nein, wie kann ich jetzt vorgehen?

9 Antworten

Du hast hier genau genommen 2 Fehler gemacht:

1.) Einschreiben ist keine passende Versandart für Waren. Ein Einschreiben wählt man wenn es darum geht die Zustellung (wann und an wen) eines Schriftstücks nachzuweisen. Bei Verlust der Sendung haftet die Post zwar mit € 25,00 - aber hier ist ja die Sendung nicht "verloren" gegangen - sondern nur der Inhalt

2.) Harte oder kantige Sachen in einem normalen Briefumschlag sind keine gute Idee und keine korrekte Verpackung. Die Standardbriefe laufen mit hoher Geschwindigkeit durch Sortieranlagen und über Transportwalzen (fast so ähnlich wie die Blätter in einem Drucker - nur viel schneller). Wenn da was hartes drin ist, ist es vorprogrammiert dass der Umschlag zerreist und der Inhalt rausfällt. Dein Anhänger liegt sicher in einem Briefzentrum unter der Maschine ...

Für den Warenversand per Brief gibt es sog. "Versandhüllen" aus Karton oder mit Polsterung. Die halten das ohne Probleme aus und kommen auch mit Inhalt an. Kostet dann halt € 1,55 oder € 2,70 an Porto. Lohnt sich aber

Bei "mangelhafter Verpackung" ist die Post eh immer erst mal aus der Haftung raus. Verbuche die Aktion unter "aus Schaden gelernt" und verpacke beim nächsten mal die Ware sicher

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 13:51

Hier ist die Sendung nicht verloren gegangen, sondern nur der Inhalt. Interessant zu wissen. Sage ich das nächste mal auch, wenn ich Essen liefere. Die Verpackung ist ja nicht verloren gegangen, sondern nur das essen. Wenn du keine Hobbys und mir nicht helfen willst, dann verzieh dich doch. Es zwingt dich niemand mir zu helfen.

Highlands  09.06.2021, 14:02
@HierKommtGlurak

Ich mach die Vorschriften nicht - aber ich versuche Dir zu helfen. Wenn Dir die Tatsachen nicht passen dann brauchst Du mich deswegen nicht anpflaumen.

Es ist nun mal so: Wird die Verpackung beschädigt und der Inhalt fällt raus, dann ist es "mangelhafte Verpackung". Die Verpackung muss so beschaffen sein dass sie ALLEN Belastungen des Transportes standhält. Das war hier eindeutig nicht der Fall.

Ist aber nicht meine Schuld.............

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 00:34
@Highlands

Nicht ganz Richtig. Deine letzte These ergibt nicht sehr viel Sinn. Nach dieser Logik müsste ich die Verpackung bestenfalls mit militärische Hochsicherheit Hilfsmitteln sichern, damit Sie auch mit 100 Prozentiger Sicherheit jeden Transportweg übersteht. Einen Brief vernünftig zukleben, damit das nicht einfach von allein sich öffnet ist meine einzige Pflicht gewesen.

Highlands  10.06.2021, 08:59
@HierKommtGlurak

Nein - du musst nur den PASSENDEN Umschlag nehmen. Das was auf dem Bild zu sehen ist, ist für beschriebenes Papier - aber nicht für Ware.

Wenn Du Ware versenden willst dann nimm eine gepolsterte Versandtasche im Format A5 oder A4. Dann übersteht das auch den Postweg

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 13:32

Mangehafte Verpackung war das ja nicht. Hab das sicher verklebt, sogar nochmal extra mit TesaFilm.

Kommt bei Ebay leider viel zu oft vor, es gibt halt immer wieder Idioten, die versuchen, zu sagen, es wäre ncihts angekommen.

Wenn du keinen Nachweis bzw. Zeugen hast, oder die Zahlung per Paypal abgewickelt wurde, bist du als Verkäufer auf der Verliererseite.

Einen Anwalt einzuschalten bringt auch ncihts, da es keine Beweise gibt, außer dem von der Post übermitteltem "leeren Umschlag sagt der Käufer, Vollen Umschlag sagst du" kann selbst ein Anwalt hier nur 50/50 rausschlagen, dazu kommen dann Anwaltskosten und evtl. Gerichtskosten, also lohnt sich das nicht. Hattest halt Pech.

Hab ich auch schon mehrfach gehabt.

Ja also entweder solltest du einen Verfolgungsantrag stellen, gerade weil du ja den versicherten Versand genommen hast.

Wie hat die Käuferin denn bezahlt?


HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 00:43

Über PayPal Freunde und Familie

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 13:35

Über Freunde und Familie PayPal, also ohne Käuferschutz. Bin aber trotzdem so fair geblieben, weil ich ein ehrlicher und Gesetzestreuer Staatsangehöriger bin und habe die Ware mit Versicherten Versand abgeschickt. Allem Anschein nach ist die Ware rausgefallen oder so.

Für eine Kette/Anhänger ist ein normalen Briefumschlag völlig ungeeignet.

Die Beschädigung deutet darauf hin, dass der Inhalt in der automatischen Sortieranlage der Post aus dem Umschlag gedrückt wurde.
Für so eine Nachlässigkeit haftet die Post auch nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 13:48

Sehr komisches Argument. Ich nehme mal an, das die Post auch nicht haftet, wenn der Brief verloren geht, weil der Postbote damit gespielt hat und das meine Schuld ist, weil ich faul war, bis dahin zu rennen ?

Ich habe es mit Versicherten Versand abgeschickt und fest zugeklebt. Wenn ich entweder die Ware ohne versicherten Versand abgeschickt hätte oder den Brief nicht richtig zuklebte oder beides, das wäre dann ein anderes Thema, aber im Bezug darauf, das ich alles richtig gemacht habe, bin ich nicht mehr dafür verantwortlich. Ich habe meine Pflicht getan. Wo steht das genau schrifltich, das ich keine Ketten in Briefen über der Post mit Versicherten Versand verschicken darf ? Die Post muss sehr wohl dafür haften.

lilatrudi  09.06.2021, 14:12
@HierKommtGlurak

Nein, du hast eben nicht alles richtig gemacht. Du hast eine Verpackung gewählt, die für die Ware ungeeignet ist.

Die Post muss sehr wohl dafür haften.

Das muss sie mit Sicherheit nicht. Unvorschriftsmäßige Verpackung.

…das die Post auch nicht haftet, wenn der Brief verloren geht,

Das ist ein ganz anderes Thema. Indem Fall ist eine Haftung sehr wahrscheinlich.

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 10.06.2021, 00:36
@lilatrudi

Ich habe eine Verpackung gewählt, die für die Ware ungeeignet ist, aha! Wer sagt das ? Wo steht das geschrieben, das ich keine Kette in einem Brief über der Post verschicken darf ?

mineralixx  11.06.2021, 19:04
@HierKommtGlurak

Gegen die Post hast du in der Auseinandersetzung (leider) keine Chance. Die stellen sich immer auf den Standpunkt: Wenn ein Postsendungsinhalt beschädigt wurde oder aus der Sendung verloren ging, dann war sie unzureichend verpackt (sonst wäre sie ja nicht beschädigt oder verloren). Sie haftet nur, wenn ein Diebstahl nachweislich vorliegt - am besten, wenn der Dieb das auf dem Umschlag deutlich vermerkt. Ist leider so. Die Juristen der Post wollen beschäftigt werden!

lilatrudi  11.06.2021, 19:13
@mineralixx

Er bekommt sowieso keinen Schadensersatz. Schmuck ist in Standard-Einschreib-Briefen nicht zulässig, ausserdem wäre es dazu noch unterversichert.

mineralixx  11.06.2021, 19:17
@lilatrudi

Richtig. Zählt zur Valorenklasse II und ist nur in "Wertbriefen" zulässig.

lilatrudi  11.06.2021, 19:17
@mineralixx

Jupp, damit ist die Diskussion um die Verpackung eigentlich auch hinfällig.

Wahrscheinlich hat die Kette das Kuvert beschädigt. Ich glaube kaum, das die nochmal auftaucht.

Machen kann man da kaum etwas, denn die Post wird auf „unzureichende Verpackung“ hinweisen.


HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 13:46

Sorry. Wollte dich auch jetzt echt nicht beleidigen, bevor du das jetzt in den falschen Hals kriegst.

HierKommtGlurak 
Beitragsersteller
 09.06.2021, 13:45

Dämliches Argument. Und wenn die Post auf mangelnde unsportlichkeit hinweist, weil ich nicht bis dahin gerannt bin, hat die Post dann auch Recht ? Wo steht das schrifltich, das ich keine einfache Ketten in Briefen über der Post verschicken darf oder das die Post keine Haftung dafür übernimmt ?

Rosswurscht  09.06.2021, 13:46
@HierKommtGlurak

Es muss immer alles so verpackt sein, dass eben nichts beschädigt werden kann. Das war in diesem Fall offenbar nicht so.