Darf die Polizei mein Handy 'abhören' bzw. 'mitlesen'?

8 Antworten

Die bei Dir aufgefundenen 3 g Gras sind Kleckerkram. Im Juristendeutsch "Geringe Mengen Betäubungsmittel zum Eigenbedarf". Da Du bislang strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten bist - also "Ersttäter/in" - wird das eingeleitete Verfahren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Staatsanwalt eingestellt. "Abgehört" oder "mitgelesen" wird da gar nichts.

Für solche Fälle (die täglich tausendfach passieren) gibt es die Aufklärungsseite vom Deutschen Hanfverband, die Du Dir einmal gründlicher anschauen solltest: http://hanfverband.de/nachrichten/news/cannabis-und-die-polizei-allgemeine-verhaltensregeln

Schon die Angabe der Telefonnummer war ein Fehler. Laut Gesetz bist du nicht verpflichtet, diese der Polizei bekannt zu geben. Deine Sorge ist zwar paranoid, aber wenn es dir dann besser geht: hole dir eine andere SIM Karte.

Dürfen und machen sind zwei Sachen. Dürfen eigentlich nicht und ich denke auch nicht, dass sie es machen.

Nur mit richterlicher Beschluss. Sie hätten dein Telefon aber als Beweismittel beschlagnahmen dürfen. Glück gehabt.

Was genau hast du gemacht?

Der Konsum von Cannabis ist nicht Strafbar, nur der Handel mit Cannabis ist illegal.

Heißt wenn du nur geraucht hast können die dir nichts, auch nicht wenn du schon Joints gebaut hast.

Und abhören dürfen die dich nur mit richterlichen Beschluss, aber das du dir übers Abhören Sorgen machst NSA und Whats APP sind überall XD