Darf man vom Supermarkt einen Einkaufswagen ausleihen für den Umzug?

6 Antworten

Das solltest du nicht uns fragen, sondern den jeweiligen Supermarktbetreiber. Denn er ist der Eigentümer und kann es dir ggf. erlauben. Ansonsten hat der Einkaufswagen logischerweise das Gelände nicht zu verlassen.

Oder einfach mal anders gefragt: Wie würde es dir denn gefallen, wenn jemand kommt und dein Fahrrad, Auto, Handy oder was auch immer einfach mal ungefragt und unwissentlich "ausleiht"???


ichbinanonym572 
Beitragsersteller
 23.08.2020, 22:29

Ich dachte mal, dass sie dazu da sind um seinen Einkauf (zum Beispiel Flaschen Bier oder so) kurz nach Hause zu bringen und manchmal sieht man ja auch Einkaufswagen einfach so auf der Straße rumliegen

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Cokedose  24.08.2020, 07:24
@ichbinanonym572

Nein, sie sind dazu da, damit du während des Einkaufs nicht alles in den Händen halten muss. Denn das wird schwierig bei einem 100€ Einkauf.

und manchmal sieht man ja auch Einkaufswagen einfach so auf der Straße rumliegen

Und genau das ist das Problem. Solche Einkaufswagen kosten, je nach Größe und Ausstattung +/- 200€. Das ist eine Stange Geld, wenn da so 5-10 Stück jeden Monat verschwinden. Geld, das alle ehrlichen Kunden über die Preise im Laden mitbezahlen. Die Einkaufswagen sollen ja noch nicht einmal auf dem Parkplatz rumstehen, weshalb dieses 1€-Anschluß-System haben, eben damit sie auch von den faulen Leuten wieder der dort hingebracht werden, wo sie hingehören.

Bereits das Wort Einkaufswagen suggeriert ja schon den Verwendungszweck, dass er zum Einkaufen verwendet werden soll. Er heißt ja nicht WareBequemNachHauseBringWagen.

Je nach Umstand kann das mitnehmen des EKW als Unterschlagung oder Diebstahl (wie in deinem Fall) gewertet werden.

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Hi ichbinanonym572,

Der Einkaufswagen darf das Supermarktgelände nicht verlassen. Trotz Pfand ist und bleibt er Eigentum des jeweiligen Supermarktes.

Viele Grüße

MrDog

Zweiteres. Ist Eigentum des Supermarktes und wäre Diebstahl.

PS.: So ein Wagen kostet um die €80 ...

Der Einkaufswagen darf das Supermarktgelände nicht verlassen. Ansonsten wäre es Diebstahl.