Artikel kostenlos erhalten im Supermarkt?
Guten Abend,
ich war vor etwa 2 Stunden im Laden und habe aufgrund eines Guten Preises zwei mal den gleichen Artikel für je 5€ gekauft.
da ich noch andere Sachen gekauft habe, habe ich den Artikel für 5€ gestapelt um es besser tragen zu können… an der Kasse zog die Kassiererin nur einmal den Artikel ab.
Wer ist jetzt dran Schuld? Die Kassiererin oder ich?
LG
1 Antwort
Wenn du das in der Absicht getan hast, nur einen Artikel zu bezahlen (dich zu bereichern), wäre das als Betrug i.S.d. § 263 StGB einzustufen.
Ansonsten: Ohne Vorsatz gibt es keine Straftat. Wenn du alle Artikel auf das Kassenband gelegt hast, lag die Verantwortung für die ordnungsgemäße Abrechnung bei der Kassiererin.
Trotzdem solltest du damit rechnen, dass der Laden eine Nachzahlung verlangt, wenn du dort das nächste Mal einkaufst. Die Rechtsgrundlage dafür ist § 812 BGB.
Und wenn du zukünftig weiterhin dort einkaufen willst, solltest du beim nächsten Einkauf aktiv auf das Personal zugehen und mitteilen, dass du Zuhause festgestellt hast, dass dir zu wenig berechnet wurde. Zumindest in einem kleinen inhabergeführten Laden wird man dir dann höchstwahrscheinlich wegen deiner Ehrlichkeit die Nachzahlung erlassen.
Selbstverständlich lag alles auf dem Kassenband und es waren ja auch zwei Preisschilder zu sehen.