Darf die Bank und (oder) die Polizei bei einer ausbleibenden Warensendung den Kontoinhaber zur IBAN verraten?

9 Antworten

du gehst zur polizei und erklärst den fall

das ist betrug und die kümmern sich


Bitterkraut  22.08.2019, 12:22

Eine ausbleibende Warensendung ist noch lange kein Betrug.

GerdHailand  22.08.2019, 12:23
@Bitterkraut

doch, wenn er nicht schickt, ist es betrug

wenn die post den sche1ß verloren hat, nicht, aber das ist selten

Natürlich nicht. Wenn eine Warensendung ausbleibt, kannst du das bei der Polizei anzeigen. Die werden dann zwar den Inhaber ermitteln, aber den Rest nicht dir überlassen, sondern selber die notwendige Schritte einleiten.


Bitterkraut  22.08.2019, 12:21

Welche Straftat, die man anzeigen könnte, siehst du denn da?

mjutu  22.08.2019, 12:26
@Bitterkraut

Ware bezahlt, aber nicht erhalten. Sieht nach Betrug aus.

Bitterkraut  22.08.2019, 12:28
@mjutu

Oder nach einer geklauten oder verlorengegangener oder falsch zugegestellten Sendung.

Nein. Dafür müsstest Du einen Anwalt einschalten. Einfach so kriegst Du die Info nicht, Stichwort Datenschutz.


GerdHailand  22.08.2019, 12:04

er bekommt die info gar nicht, aber er braucht sie auch nicht

Violetta1  22.08.2019, 12:05
@GerdHailand

Okay, korrekt ausgedrückt: wenn er sich einen Anwalt nimmt, kümmert dieser sich. Ohne ihm die Daten zu geben.

Dafür oha oha, nimmt man sich ja einen Anwalt. Könnte fast logisch sein.

GerdHailand  22.08.2019, 12:06
@Violetta1

das kostet aber geld und bringt keinen wirklichen vorteil

man geht zur polizei und erstellt anzeige wegen betruges

dinge verkaufen und nicht schicken, ist betrug

die machen dann alles, kostenlos

Bitterkraut  22.08.2019, 12:24
@Violetta1

Was soll denn da ein Anwalt machen?

Was träumt ihr euch denn da immer so zusammen? Eine ausbleibende Warensendung ist noch lange keine Straftat und wenn es eine wäre, was soll der Anwalt da machen? Um Anzeige zu erstatten braucht man doch keinen Anwalt!

Die Bank auf keinem Fall, aber die Polizei kann unter bestimmten Voraussetzung den Namen des Kontoinhaber der IBAN verlangen, darf diese aber natürlich nicht jedem x-beliebigen weitergeben.

Eine ausbleibende Warensendung ist kein Fall für die Polizei. Also nein.


mjutu  22.08.2019, 12:27

Warum nicht? Wenn der Verkäufer das Geld kassiert und die Ware nicht rausgibt, ist das Betrug. Und wenn die Ware während der Auslieferung verloren ging, benötigt man für den Schadenersatz von der Post auch eine Anzeige bei der Polizei.

Bitterkraut  22.08.2019, 12:30
@mjutu

Und was will man bei einer verlorengegangenen Sendung anzeigen?

Bei Betrug gibts keinen Schadenersatz vom Dienstleister, deine Argumente machen keinen Sinn.

mjutu  22.08.2019, 14:58
@Bitterkraut

Wen bezeichnest du hier als "Dienstleister"?

Die Ware ist nicht eingetroffen. Entweder der Verkäufer hat sie nicht abgeschickt - dann ist es Betrug und er kann selbstverständlich angezeigt werden. Andernfalls bräuchte ja niemand bezahlte Ware zu liefern. Oder die Ware ist beim Transport verloren gegangen, und dann haftet selbstverständlich der Transporteur - darum verschickt man ja versichert.