Darf die Bank und (oder) die Polizei bei einer ausbleibenden Warensendung den Kontoinhaber zur IBAN verraten?
9 Antworten
du gehst zur polizei und erklärst den fall
das ist betrug und die kümmern sich
doch, wenn er nicht schickt, ist es betrug
wenn die post den sche1ß verloren hat, nicht, aber das ist selten
Natürlich nicht. Wenn eine Warensendung ausbleibt, kannst du das bei der Polizei anzeigen. Die werden dann zwar den Inhaber ermitteln, aber den Rest nicht dir überlassen, sondern selber die notwendige Schritte einleiten.
Oder nach einer geklauten oder verlorengegangener oder falsch zugegestellten Sendung.
Nein. Dafür müsstest Du einen Anwalt einschalten. Einfach so kriegst Du die Info nicht, Stichwort Datenschutz.
Okay, korrekt ausgedrückt: wenn er sich einen Anwalt nimmt, kümmert dieser sich. Ohne ihm die Daten zu geben.
Dafür oha oha, nimmt man sich ja einen Anwalt. Könnte fast logisch sein.
das kostet aber geld und bringt keinen wirklichen vorteil
man geht zur polizei und erstellt anzeige wegen betruges
dinge verkaufen und nicht schicken, ist betrug
die machen dann alles, kostenlos
Was soll denn da ein Anwalt machen?
Was träumt ihr euch denn da immer so zusammen? Eine ausbleibende Warensendung ist noch lange keine Straftat und wenn es eine wäre, was soll der Anwalt da machen? Um Anzeige zu erstatten braucht man doch keinen Anwalt!
Die Bank auf keinem Fall, aber die Polizei kann unter bestimmten Voraussetzung den Namen des Kontoinhaber der IBAN verlangen, darf diese aber natürlich nicht jedem x-beliebigen weitergeben.
Eine ausbleibende Warensendung ist kein Fall für die Polizei. Also nein.
Warum nicht? Wenn der Verkäufer das Geld kassiert und die Ware nicht rausgibt, ist das Betrug. Und wenn die Ware während der Auslieferung verloren ging, benötigt man für den Schadenersatz von der Post auch eine Anzeige bei der Polizei.
Und was will man bei einer verlorengegangenen Sendung anzeigen?
Bei Betrug gibts keinen Schadenersatz vom Dienstleister, deine Argumente machen keinen Sinn.
Wen bezeichnest du hier als "Dienstleister"?
Die Ware ist nicht eingetroffen. Entweder der Verkäufer hat sie nicht abgeschickt - dann ist es Betrug und er kann selbstverständlich angezeigt werden. Andernfalls bräuchte ja niemand bezahlte Ware zu liefern. Oder die Ware ist beim Transport verloren gegangen, und dann haftet selbstverständlich der Transporteur - darum verschickt man ja versichert.
Eine ausbleibende Warensendung ist noch lange kein Betrug.