Kontoinhaber falsch angegeben,schlimm?
Ich habe mich für einen Nebenjob beworben und dürfte den Vertrag unterschreiben. Hab dort auch die ganzen Kontodaten angegeben. Mein Konto wurde leider gekündigt und ich kann erst bald ein neues aufmachen. Deshalb habe ich die Kontodaten von meinem Anrufer benutzt. Hab aber leider vergessen anzugeben dass nicht ich sondern natürlich er der Kontoinhaber ist. Aber im Vertrag musste ich nur die IBAN und den Namen der Bank eingeben. Und ich weiß jetzt nicht ob es da Probleme mit der Zahlung geben wird? Die denken ja dass ich der Kontoinhaber des Kontos sei und geben dann meinen Namen dort an. Aber das bin ich ja nicht. Es unterscheidet sich lediglich der Vorname.
3 Antworten
Das kann dazu führen, dass dein Bruder mit seiner Bank Probleme wegen vertragswidriger Nutzung des Kontos bekommt.
Der Bank ist zwar egal, wer das Geld überweist, aber es ist nicht egal, wer als Empfänger angegeben ist.
Weicht der bei der Überweisung angegebene Empfängername auffällig vom Kontoinhaber ab, kann das zu Problemen führen, wie dieses Beispiel zeigt: https://www.gutefrage.net/frage/bankkonto-gesperrt-weil-falscher-name-angegeben
Völliger (!) blödsinn!
ich hab schon ein Haus gekauft und beim überweisen des Kaufpreises den falschen Empfänger eingetragen!
auf Nachfrage wurde ich beruhigt, es kommt NUR auf den iban an... der Name ist völlig egal
da kannst du auch Pumuckl eintragen....
Für die Ausführung der Überweisung ist der Empfängername tatsächlich unwichtig, hier kommt es nur auf die korrekte IBAN an.
Im Nachgang kann aber die Bank des Empfängers (aufgrund ihrer Prüfverpflichtungen im Rahmen des Geldwäschegesetzes und der Überwachung der vertraglichen Verpflichtung des Kontoinhabers, das Konto "nur im eigenen Namen und auf eigene Rechnung" zu nutzen) einen Abgleich zwischen dem in der Überweisung angegebenen Empfängernamen und dem Namen des Kontoinhabers durchführen, und dabei fallen solche Abweichungen auf.
Einfache Schreibfehler oder einmalig irrtümlich falsch angegebene Namen sind dabei noch unkritisch, mehrfache Zahlungseingänge unter abweichenden Namen dagegen nicht.
Name ist völlig egal? Wer hat Dir denn diesen Quatsch erzählt? Lass Dir von einem Banker sagen, dass das nicht allgemeingültig zu beantworten ist. Weicht der Name vom Empfänger ab, so wandert das Geld auf ein sogen. Differenzkto. Die Mitarbeiter der Bank prüfen, ob der Betrag dem Empfänger gutgeschrieben werden kann, oder ob das Geld zurück geschickt werden muss. Die einen entscheiden so, die anderen so.
Es heißt übrigens nicht der, sondern DIE IBAN.
Nix mit "unwichtig"! Es stimmt zwar, dass es in erster Linie auf die Kto.-Nr. ankommt. Aber es findet dennoch ein Abgleich zwischen Nummer und Name statt. Wenn das Konto auf "Vollmilch KG" laufen sollte, angegeben wurde jedoch "Milch KG", dann geht das Geld zunächst auf ein Differenzenkonto (CpD - Conto pro diverses). Von dort wird es auf das Vollmilch-Konto umgebucht. Gibt es auch ein "H-Milch"-Konto, dann ist die Zuordnung nicht eindeutig, das Geld geht zurück am den Absender. Und das alles auch beim ersten Mal.
Sorry, das ist NICHT richtig was du sagst
ich könnte dir das mit den Kontoauszügen der besagten Überweisung belegen, aber du kannst es ja ganzvrinfach ausprobieren:
überweise irgendwem den du gut kennst 1 Cent und Trag als Empfänger ‚Max Muster‘ ein... das Geld kommt -richtiger iban vorausgesetzt- ganz normal an
100%
Dass der Name für die Ausführung einer Überweisung unwichtig ist, ergibt sich aus § 675r BGB, der den Banken erlaubt, Zahlungen ausschließlich anhand von Kundenkennungen (= IBAN) auszuführen. Eine Prüfung des Namens ist an dieser Stelle nicht vorgeschrieben.
Wenn diese Prüfung auch ohne gesetzliche Verpflichtung durchgeführt wird, ist das für mich eine überraschende Information.
Ja, sorry. Was man 20 Jahre lang gemacht hat, muss ja nicht mehr aktuell sein. Du hast recht: korrekte IBAN, und Du kannst als Empfänger angeben, wen Du willst. Mea culpa. Mea maxima culpa. Asche auf mein Haupt.
Sorry, Du hast zu 100% recht. Ich gebe mich geschlagen und behaupte das Gegenteil. Dieses Prozedere steckt nach mehr als 20 Jahren "CpD-Erfahrung" noch in mir. Ich handel zwar immer noch danach, aber klar, die IBAN ist maßgebend.
Danke, ich ziehe meinen Hut, wenn jemand so offen einräumt sich geirrt zu haben! Das schaffen nicht viele, und HIER schon gar nicht
chapeau!
Danke. Ja, die meisten User hier sind ganz schön verkorkst. Die haben das Wort "Respekt" nicht gehört. Aber etwas Richtiges als Quatsch zu titulieren, da gehört es sich einfach, sich zu entschuldigen. Vor allem, wenn der Geschasste so ruhig bleibt {"... ist NICHT richtig").Auch dafür Hut ab.
Du kannst auch dein Gehalt auf das Konto eines Dritten zahlen lassen. Das wäre aber vernünftig, das VORHER mit dem Arbeitgeber zu klären.
Dann muss aber das Geld auch für diesen "Dritten" deklariert sein. Name des Empfängers und Kto.-Nr. müssen zusammen passen. Das kann sonst in die Grütze gehen - return to sender.
Nein, der Name des Empfängers wird seit vielen Jahren in der Regel nicht mehr überprüft. Da geht nichts zurück.
Ja, danke. En "Daumen hoch" gab es ja etwas tiefer im Keller von Dir schon, aber stimmt, hier muss ich mich ebenfalls korrigieren: ".... Dieses Prozedere steckt nach mehr als 20 Jahren "CpD-Erfahrung" noch in mir. Ich handel zwar immer noch danach, aber klar, die IBAN ist maßgebend."
Ich freue mich, genauso wie andere hier, immer, wenn "Fehler" mal zugegeben werden, statt bockig oder sogar oft agressiv eine falsche Position zu verteidigen.
Du sollst Dich ja auch freuen dürfen! Hatte Dich eben erst gelesen und meinen irrig-verirrten return to sender-Kommentar schon ganz vergessen. 🙄
Schlimm ist das nicht. Wenn dein Bruder den gleichen Nachnamen hat, dürfte es auch kaum auffallen.
Quatsch... der Bank ist das rel egal wer da Geld drauf überweist