Darf der Vermieter einfach so den Strom abstellen?
Hallo,
ich bin 23 Jahre alt und Azubi. Bin in einer Schulischen Ausbildung, wodurch ich Bafög bekomme. Allerdings wird der Antrag darauf gerade bearbeitet...somit habe ich kein Einkommen. Nun bin ich vor einem Monat umgezogen und hatte den Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass ich die Miete nachzahlen werde sobald ich mein Bafög erhalte, da dieses ja zurzeit ja noch in Bearbeitung ist dauert es allerdings noch. Jetzt kommt das Problem. Als ich heute nach Hause kam sag ich einen Elektriker den Strom abstellen. Ich rief meine Vermieterin an und diese meinte, dass sie es veranlasst hat, da keine Miete gezahlt wurde. Darf sie das und wie kann ich weiter vorgehen?
Liebe Grüße
9 Antworten
Mal davon ab, dass sie es eigentlich nicht darf: Dir ist bekannt, dass du nach zwei unbezahlten Monatsmieten vor der Tür sitzt? Krieg deinen Finanzen in den Griff.
Sie können Ihren mietvertraglichen Verpflichtungen nachkommen und zahlen oder fliegen aus der Wohnung raus, womit dann auch die Elektroversorgung gelöst wäre.
Sofern sei einen eigenen Zähler haben, bedarf es nicht der Initiative der Vermieterseite zur Unterbrechung der Stromversorgung; da kommen die E-Werker ganz alleine drauf.
Verbotenen Eigenmacht wäre es, wenn der Vermieter die Stromversorgung unterbrechen würde.
Der Vermieter hat keinerlei Recht eigenmächtig Wasser und Energie abzustellen, selbst wenn der Mieter mit Zahlungen erheblich im Rückstand ist.
Er macht sich womöglich damit sogar strafbar.
Als Mieter kann man es im Eilverfahren einklagen die Sperrung unverzüglich rückgängig zu machen.
Der Vermieter kann sich das Recht den Strom abzustellen nur einklagen.
und hatte den Vermieter in Kenntnis gesetzt, dass ich die Miete nachzahlen werde sobald ich mein Bafög erhalte
Das ist zwar schon und gut. Besser wäre es aber gewesen ihn nicht nur zu informieren, sondern miteinander im Dialog zu sprechen.
Zudem schuldest du die Miete ohne wenn und aber. Ausnahme wäre höchstens (bin mir nicht sicher ob es dafür rechtliche Ausnahmen gibt), wenn es nicht drin Verschulden ist, dass du kein Einkommen hast. Das sehe ich hier aber nicht, da man vorher weiß, dass der Bafög Antrag auch Zeit für die Bearbeitung und bis zur ersten Auszahlung braucht.
Seh zu, dass du deine Miete bezahlst (und wenn du dafür Geld aus der Verwandtschaft leigst). Ansonsten riskierst du womöglich die fristlose Kündigung deines Mietvertrages.
Also normalerweise läuft Strom ja über den Mieter und nicht den Vermieter. Der kann und darf den Strom nicht einfach so abstellen.
Strom und Gas können über die Miete laufen (einfacher ausgedrückt). Das ist auch nicht unüblich.
Ayo ich bin blöd ... natürlich Strom nicht ^^. Tut mir leid, keine Ahnung was mich gerade geritten hat. Natürlich stimmt das, was Du sagst. Sorry 🤷♂️
Das ist peinlich 😭
Wenn es dich tröstet, gibt es in Ausnahmefällen auch bei Strom aber sehr selten.
Los gehts ab zum Amtsgericht und eine einstweilige richterliche Anordnung erwirken. Kein Geld ? Beantrage Prozesskostenhilfe. Lass dir von einem Justizsekretär helfen.
Warmmiete läuft nicht über die Nebenkosten. Sind die Stromkosten also inkludiert, ist das Vorgehen vertragl. geregelt.