Darf der Vermieter einen 2. Hund verbieten?
Hallo zusammen,
Wir haben seit Februar einen mittlerweile fast 7 Monate alten Labrador Mischlings Rüden.
Wenn er ausgewachsen ist wird er ungefähr 53 cm groß sein, also Mittelmaß.
Wir haben vor, uns aus mehreren Gründen nächstes Jahr im Sommer einen 2. Hund dazu zu holen :) Unser Großer ist dann 1 1/5, und hoffentlich gut erzogen 🤣
Jetzt zur Frage:
Wir müssen natürlich unseren Vermieter fragen.
Darf er uns das verbieten, nachdem er dem 1. Hund zugestimmt hat?
Der 2. Hund währe dann von der Größe her, ausgewachsen, genau so groß wie unser 1. Hund.
Wie kann man so eine Frage am besten formulieren, ohne das es blöd klingt, da er ja 1 Jahr zuvor dem 1. Hund zugestimmt hat?
P.s wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus, inne, mit unsere, Hund 3 Hunde leben.
Allerdings haben alle Wohnungen einen anderen Vermieter.
Bitte keine Ratschläge wegen unsere, 1. Hund und seiner Erziehung, wir gehen in die Hundeschule und holen natürlich nur einen 2., wenn der Große gut erzogen und leinenführig ist.
Es geht hier wirklich nur um das oben beschriebene Thema :)
8 Antworten
Erst kürzlich gab es ein Urteil dazu: Der Vermieter darf einen zweiten Hund verbieten, auch wenn er die Haltung eines Hundes erlaubt hat.
Noch dazu in einem Mehrfamilienhaus, wo es sehr um die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Mietparteien geht und der Vermieter dabei auch mit verantwortlich ist.
https://www.buhl.de/vermieter-web/zweiter-hund-muss-nicht-erlaubt-werden/
Ja natürlich darf der Vermieter einen zweiten Hund verbieten.
Nur weil man die Genehmigung für einen Hund hat heisst das ja nicht dass der Vermieter beliebig viele Hunde in der Wohnung erlauben muss. Ich wäre froh wenn das mit einem Hund klappt und es im Haus keinen Ärger gibt.
Zwei Hunde sind nochmal eine ganz andere Nummer - gerade wenn es Jungtiere sind. Die bellen mehr weil sie sich gegenseitig hochschaukeln, 2 Hunde machen mehr Dreck als einer usw. Das kann schnell Ärger geben und dann bist Du die Genehmigung zur Hundehaltung ganz schnell wieder los...
Ich glaube nicht dass es den Vermieter interessiert welchen Charakter Dein Hund hat. Und von dem neuen Hund kannst Du es ja noch gar nicht wissen.
Das meinte ich doch garnicht.
ich meinte damit, dass es drauf ankommt welchen Charakter beide Hunde haben, um sagen zu können ob es mehr oder weniger Radau gibt.
Das unseren Vermieter das nicht interessiert ist mir bewusst.
Zwei Hunde machen immer mehr Krach als einer. Wenn einer anfängt zu bellen macht der zweite mit.
Ja er darf die Haltung des 2. Hundes verbieten. Jeder Hund ist eine Einzelentscheidung. Größe und Eigenschaften des Hundes spielen keine Rolle.
Er darf aber nicht die Erlaubnis zur Haltung des 1. Hundes zurückziehen.
Das ist nicht ganz richtig. Wenn der Hund permanent stort, die Mieter sich belästigt fühlen, dann kann er sehr wohl die Einwilligung zurück nehmen
Ihr Vermeiter muß keine Zustimmung für die Anschaffung eines 2. Hundes erteilen.
Erkennt er Gründe, kann er auch die erteilte Genehmigung für den 1. Hund widerrufen.
Ja, darf er. Nur weil er einem zugestimmt hat, muss er keinem zweiten zustimmen.
Da hast du natürlich recht, aber es kommt sich stark auf den Charakter der Hunde an.
Unser Hund ist mit anderen Hunden eher ruhiger.
Aber man muss dann natürlich aufpassen, das die 2 nicht immer aneinander geraten ;)