Darf der Vermieter das?

4 Antworten

Sie will was von der Genossenschaft, nämlich eine größere Wohnung.

Die Genossenschaft muss ihr aber kein Angebot machen. Sie kann sich auch woanders eine passende Wohnung suchen. Erfüllt sie die Bedingungen nicht, gibt es eben auch keine andere Wohnung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich würde ihr raten schriftlich (!) anzufragen, warum sie vor Kündigung der alten Wohnung da Schönheitsreperaturen vornehmen soll. Und in welchem Zusammenhang das mit dem Wunsch nach einer neuen Wohnung zusammenhängt, da sie die alte Wohnung erst zum Auszug fertig machen muss.

Ws steht in ihrem aktuellen Mietvertrag zum Thema Schönheitsreperaturen und sonstigen Reperaturen?

Ein streichen, wenn sie die Türen stark abgenutzt hat, kann angeordnet werden, wenn es über übliche Abnutzung der Wohnsache hinasu geht, ein kompletter Tausch ohne sinnvollen Grund nicht.


Fehlerhaft95 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 14:42

Bei Auszug ist eine Wohnung gestrichen und besenrein zu übergeben. Damit hatte man vorher ja auch gerechnet, aber wir verstehen nicht, warum sie ihre Wohnung zb jetzt komplett Weiß streichen soll, ohne dass ein Auszug bevorsteht um weitere Angebote zu erhalten. Um die Löcher zu schließen, müsste sie alle Bilder und einige Schränke entfernen, wo sollen die so lange hin, während sie auf ein neues Angebot wartet? ^^ Das macht irgendwie so überhaupt keinen Sinn. Die Türen weisen auch keine Schäden auf..

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testwiegehtdas  25.06.2024, 15:27
@Fehlerhaft95

Ich vermute, dass es da irgendwo zu einem großen Missverständnis gekommen ist und der Hausmeister dachte, dass es eine Vorbegehung für den Auszug sein soll.

Er also sachte der stünde an und nur gesagt hat, was seiner Meinung nach dann gemacht werden müsse, nicht vorher.

Wobei man das mit den Türen dann diskutieren sollte, dass müssen sie vermutlich nämlich nicht machen und ist normale Abnutzung auf Kosten des Vermieters.

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Wenn nötig renovieren und für evtl. beschädigte Türen Schadensersatz zahlen müßte sie erst bei Mietende, nicht im laufenden Mietverhältnis.

Eine andere Wohnung muß ihr die Genossenschaft weder anbieten noch vermieten.

Kann sein, wenn sie die Türen zerstört hat, muss sie Ersatz leisten.

Ja, den Rest eher bei Auszug.


Fehlerhaft95 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 14:38

Die Türen sind nicht zerstört

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