Darf der Vermieter das?
Meine Beste Freundin und ich sind Mieter der gleichen Genossenschaft. Ihre kleine Tochter ist nun 1,5 Jahre alt fast, und die beiden leben in einer 1 Zimmer Wohnung, welche einfach zu klein für beide ist. Sie hat die vergangenen Monate mehrere Wohnungsangebote von der Genossenschaft bekommen, jedoch immer wieder eine Absage erhalten.
Zuerst sagten sie es sei nicht möglich weil sie zwei Schufa Einträge hat, diese waren ihr nicht bekannt, jedoch hat sie die dann direkt Monatlich abgezahlt und beglichen.
Es wurde ein Hausmeister zu ihr geschickt, um ihre Wohnung zu begutachten, (ihre Wohnung ist schön eingerichtet und gepflegt!) nun heißt es, bevor sie neue Angebote erhält, soll sie neue Türen kaufen für alle räume, alles streichen und alle Löcher in den Wänden schließen. Streichen und Löcher schließen macht man doch erst, wenn ein Auszug bevor steht, oder irre ich mich da? Die Genossenschaft besteht auch auf Türen die sie aussuchen, und eine Tür kostet um die 450 Euro!!
Wieso soll sie denn jetzt schon beispielweise Schränke und Bilder ect entfernen um in Voraussichtlich wie vielen Monaten auch immer ein Wohnungsangebot zu erhalten? Und da ist es ja dann auch nicht mal sicher, ob sie eine Zusage erhalten würde.
Sie ist bereits seit 6 Jahren Mieterin in dieser Genossenschaft, und es gab bisher nie Mietausfälle, oder Beschwerden über sie. Kann man da irgendwie was machen? Ist das alles so überhaupt rechtens?
4 Antworten
Sie will was von der Genossenschaft, nämlich eine größere Wohnung.
Die Genossenschaft muss ihr aber kein Angebot machen. Sie kann sich auch woanders eine passende Wohnung suchen. Erfüllt sie die Bedingungen nicht, gibt es eben auch keine andere Wohnung.
Ich würde ihr raten schriftlich (!) anzufragen, warum sie vor Kündigung der alten Wohnung da Schönheitsreperaturen vornehmen soll. Und in welchem Zusammenhang das mit dem Wunsch nach einer neuen Wohnung zusammenhängt, da sie die alte Wohnung erst zum Auszug fertig machen muss.
Ws steht in ihrem aktuellen Mietvertrag zum Thema Schönheitsreperaturen und sonstigen Reperaturen?
Ein streichen, wenn sie die Türen stark abgenutzt hat, kann angeordnet werden, wenn es über übliche Abnutzung der Wohnsache hinasu geht, ein kompletter Tausch ohne sinnvollen Grund nicht.
Ich vermute, dass es da irgendwo zu einem großen Missverständnis gekommen ist und der Hausmeister dachte, dass es eine Vorbegehung für den Auszug sein soll.
Er also sachte der stünde an und nur gesagt hat, was seiner Meinung nach dann gemacht werden müsse, nicht vorher.
Wobei man das mit den Türen dann diskutieren sollte, dass müssen sie vermutlich nämlich nicht machen und ist normale Abnutzung auf Kosten des Vermieters.
Wenn nötig renovieren und für evtl. beschädigte Türen Schadensersatz zahlen müßte sie erst bei Mietende, nicht im laufenden Mietverhältnis.
Eine andere Wohnung muß ihr die Genossenschaft weder anbieten noch vermieten.
Kann sein, wenn sie die Türen zerstört hat, muss sie Ersatz leisten.
Ja, den Rest eher bei Auszug.
Bei Auszug ist eine Wohnung gestrichen und besenrein zu übergeben. Damit hatte man vorher ja auch gerechnet, aber wir verstehen nicht, warum sie ihre Wohnung zb jetzt komplett Weiß streichen soll, ohne dass ein Auszug bevorsteht um weitere Angebote zu erhalten. Um die Löcher zu schließen, müsste sie alle Bilder und einige Schränke entfernen, wo sollen die so lange hin, während sie auf ein neues Angebot wartet? ^^ Das macht irgendwie so überhaupt keinen Sinn. Die Türen weisen auch keine Schäden auf..