Darf der Staatsanwalt jemandem auch festnehmen?
darf eig der Staatsanwalt selbst auch jemandem festnehmen?
3 Antworten
Ja, dem Staatsanwalt steht natürlich auf jeden Fall das Jedermanns-Festnahmerecht aus dem § 127 StPO zu. Eher gelten die Vorschriften bezüglich der Festnahme, die für die Polizei gelten nicht für einen Staatsanwalt. Er ist aber stets zur Ermittlung verpflichtet, bei manchen Delikten nach hM sogar im privaten Bereich.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Nein man ist schließlich Anwalt und kein Polizist.
Ja klar . Jeder Bürger darf einen anderen festnehmen ( festhalten ) , bis die Polizei kommt .