Darf der neue Arbeitgeber Nachforschungen machen?
Ich fange im September bei einem neuen Arbeitgeber meine Ausbildung an, und wollte mal fragen ob der neue Arbeitgeber Nachforschungen machen darf, z.B Krankenakte, Krankheitstage oder beim alten Arbeitgeber nachfragen ?
5 Antworten
nein darf er nicht
Nachfragen darf er, der Arbeitgeber darf ihm solche sensiblen Informationen jedoch nicht geben. Was gesagt werden darf : Ob du überhaupt da beschäftigt gewesen bist (=Betrugsprävention). Die Frage muss aber vorsichtig gestellt werden im Sinne von "Herr Frau soundso hat angegeben in dem Zeitraum bei Ihnen beschäftigt gewesen zu sein, können Sie das bestätigen?"
Und wenn aktiv die Frage gestellt wird "Würden sie die Person nochmal einstellen" darf ganz offen auch mit Nein geantwortet werden. Aber mehr nicht.
Der Rest steht verschlungen sowieso im Arbeitszeugnis
darf ganz offen auch mit Nein geantwortet werden. Aber mehr nicht.
Nun, ein "JA" wäre sicher auch noch zulässig 😉
Natürlich darf er den alten Arbeitgeber nach fragen und er wird auch antworten bekommen, denn viele Personaler kennen sich untereinander. Ob das erlaubt ist oder nicht ist völlig irrelevant. Mein neuer Arbeitgeber hat sich auch bei meinem alten erkundigt!
Christl, Christl, Christl.......... Du meinst es sei immer noch alles wie zu deiner Izaak-Glockenspiel-Zeit.
Nenene... Heuer muss sich die HR natürlich rechtfertigen.
Also viele Firmen kennen sich untereinander und es ist nicht unüblich das man sich freundlich unterhält
Nein, das würde gegen den Datenschutz verstoßen.
Spätestens, wenn der neue AG Dinge weiß, die er nicht wissen sollte, hat man einen Beweis.
Und ein seriöses Unternehmen gibt keine persönlichen Details zu seinen Angestellten raus.
Wie Bitteschön willst du das kontrollieren? Gar nicht!