Darf der neue Arbeitgeber Nachforschungen machen?

5 Antworten

nein darf er nicht


christl10  15.07.2023, 18:02

Wie Bitteschön willst du das kontrollieren? Gar nicht!

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Nachfragen darf er, der Arbeitgeber darf ihm solche sensiblen Informationen jedoch nicht geben. Was gesagt werden darf : Ob du überhaupt da beschäftigt gewesen bist (=Betrugsprävention). Die Frage muss aber vorsichtig gestellt werden im Sinne von "Herr Frau soundso hat angegeben in dem Zeitraum bei Ihnen beschäftigt gewesen zu sein, können Sie das bestätigen?"

Und wenn aktiv die Frage gestellt wird "Würden sie die Person nochmal einstellen" darf ganz offen auch mit Nein geantwortet werden. Aber mehr nicht.

Der Rest steht verschlungen sowieso im Arbeitszeugnis


ag3838 
Beitragsersteller
 15.07.2023, 17:58

Vielen Dank für die super Antwort

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GutenTag2003  15.07.2023, 18:13
darf ganz offen auch mit Nein geantwortet werden. Aber mehr nicht.

Nun, ein "JA" wäre sicher auch noch zulässig 😉

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Natürlich darf er den alten Arbeitgeber nach fragen und er wird auch antworten bekommen, denn viele Personaler kennen sich untereinander. Ob das erlaubt ist oder nicht ist völlig irrelevant. Mein neuer Arbeitgeber hat sich auch bei meinem alten erkundigt!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

DerITler123  15.07.2023, 18:16

Christl, Christl, Christl.......... Du meinst es sei immer noch alles wie zu deiner Izaak-Glockenspiel-Zeit.

Nenene... Heuer muss sich die HR natürlich rechtfertigen.

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Also viele Firmen kennen sich untereinander und es ist nicht unüblich das man sich freundlich unterhält

Nein, das würde gegen den Datenschutz verstoßen.


christl10  15.07.2023, 18:02

Wie Bitteschön willst du das kontrollieren? Gar nicht!

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Seeheldin  15.07.2023, 18:03
@christl10

Spätestens, wenn der neue AG Dinge weiß, die er nicht wissen sollte, hat man einen Beweis.

Und ein seriöses Unternehmen gibt keine persönlichen Details zu seinen Angestellten raus.

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christl10  15.07.2023, 18:04
@Seeheldin

Bei mir war es die Deutsche Bank AG, seriöser geht es nicht!

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