Darf der Lehrer das?

6 Antworten

Von Experte notting bestätigt

Da muss ja noch irgendwas draus folgen. Komplett vorenthalten darf er das Zeugnis sicherlich nicht. Aber vielleicht zurückhalten und auf die persönliche Abholung durch einen Erziehungsberechtigten bestehen, um eine Gesprächsmöglichkeit mit ihm aufgrund des versäumten Ausflugs sicherzustellen? Das könnte ich mir schon vorstellen.

dass alle die heute nicht zu dem Ausflug kommen

womit ja jemand unerlaubt abwesend, krank oder sonstiges wäre, was sich auf die Fehltage auswirkt und so dafür sorgt, dass die Angaben auf dem Zeugnis zu den Fehlzeiten nicht mehr korrekt ist und geändert werden muss.

Ja..... die Bearbeitung dauert dann eben etwas. Und da kann man schon froh sein, wenn man eine Kopie des inhaltlich falschen Zeugnisses vorab erhält und noch auf die finale Version warten muss.

Ist das überhaupt erlaubt?

genau..... ist es überhaupt erlaubt, auf einer Schulveranstaltung einfach so zu fehlen?
Das wird doch in 90% der Fälle lediglich auf "kein Bock" zurückzuführen sein. Und genau das soll hier vermieden werden. Schon reichlich dämlich, wenn man sich einen Tag vor der Zeugnisausgabe noch Fehlzeiten einhandelt, weil man glaubt, die Anwesenheit wäre nicht mehr wichtig......


anonymnelly 
Beitragsersteller
 20.06.2024, 10:41

Naja, hier lässt du das so sehen als ob ich fehlen wollte. Ich bin aber schon seit längerem krank und das weiß mein Lehrer auch. Gestern waren wir aber in einem Freizeit Park weshalb es mir jetzt nur noch schlechter geht. Und heute wollte ich nicht fehlen, weil wir zu einem meiner Lieblingsorte gehen würden.
Ich hab mich ja nicht dazu entschieden zu fehlen. Mir geht’s einfach nicht gut. Außerdem stehen auf unseren Abschlusszeugnissen nicht die Fehlstunden.

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Als pädagogische Erziehungsmaßnahme darf er die Ausgabe des Originals verzögern, aber ganz vorenthalten darf er euch das nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Mathematik LK

Nein, das geht nicht, das Zeugnis muss im Original ausgegeben werden, darauf hast du einen rechtlichen Anspruch

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Habe gelernt, FOS, BW, studiert, Meister, TBW

T3Fahrer  20.06.2024, 10:28

Heißt ja nicht, dass er es nie bekäme – vielleicht nur gegen persönlicher Abholung einer Erziehungsberechtigten oder vergleichbar.

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